Mindestspeicherfrist ist reine Farce
Für freiheitlich geprägte Gemüter handelt es sich bei der Vorratdatenspeicherung um ein massives Eindringen in die Persönlichkeitsrechte der Bürger. Da hilft auch die kreative Umbenennung dieser Anti-Datenschutz-Kampagne in "Mindestspeicherfrist" nicht. Sie ist ebenso reine Farce, wie eilige, aber falsche Bekundungen der Medien, das Thema sei nun vom Tisch.
Laut einer Umfrage (Infratest Dimap im Auftrag der ARD/Deutschlandtrend) befürwortet eine Vielzahl deutscher Bürger die Vorratsdatenspeicherung als vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder treffen diesbezügliche Umfragen schlichtweg nicht zu. Oder eine Vielzahl an Bürgern, die sich unter solchen Maßnahmen besonders sicher fühlen, wissen nicht, was sie hier tatsächlich befürworten.
Sicherheit hat Priorität
Sicherheit in Hinblick auf Straftaten muss sein. Doch Vorratsdatenspeicherung bedeutet, Menschen im Vorfeld darauf abzuleuchten, ob sie eventuell einmal irgendwann in der Zukunft "Böses im Schilde führen". Sozusagen auf den blauen Dunst hin. Einen derartigen Überwachungsstaat finden deutsche Bürger richtig und gut? Wurde hier etwa - wie bei Umfragen durchaus gelegentlich üblich - die Befragung verschwurbelt durchgeführt, sodass daraus Wunschantworten resultierten? Selbstverständlich möchten Menschen Sicherheit in ihrem Land. Hingegen möchte wohl kaum jemand grundlos zum gläsernen Menschen werden. Schon jetzt haben Bürger die Kontrolle über ihre Daten nicht mehr im Griff und durchschauen datenschutzrechliche Aktionen nicht, weil sie heimlich vonstatten gehen.
Fragwürdige Umfragen
Hält die Umfrage Tatsachen stand, wünschen sich viele Menschen wohl von Herzen die DDR zurück oder wir haben es mit einer üppigen Anzahl an Überwachungsfetischisten zu tun. Bei der Vorratsdatenspeicherung sind Telekommunikationsanbieter gehalten, Verbindungsdaten aller Bürger für mindestens ein halbes Jahr zu erfassen und zu speichern. Und zwar ohne jegliche Verdachtsmomente, die darauf hinweisen, dass Bürger strafrechtlich relevante Aktionen planen.
Umbenennung ist Imagepflege
Die Bundesregierung wiegelt - wohl auch vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse rund um big-brother-is-watching-us - mit der Begriffs-Umbenennung ab. Damit suggeriert sie, die Vorratsdatenspeicherung sei vom Tisch. Gepusht wird dies durch Medienberichte, die auf diesen missverständlichen Zug aufspringen. Eine Änderung der Kriterien zur Vorratsdatenspeicherung trifft jedoch nicht zu und ist auch nicht in Planung. Im Grundsatz ändert sich über den Wechsel der Bezeichnung hinaus nichts. Damit bleibt es auch dabei, dass ohne Anlass und sozusagen in vorauseilender Sorge, es könne etwas geschehen, umfassende Persönlichkeitsdaten der Bürger erfasst und über verhältnismäßig lange Zeiträume gespeichert werden.
Der neue Begriff "Mindestspeicherfrist", der heute für umfassende Schlagzeilen sorgte, wurde bereits im Wahlprogramm von CDU/CSU manifestiert. Doch das Märchen vom wiedergewonnen Datenschutz ändert nichts daran: In Hinblick auf die Grundrechte der Bürger und damit der Datenschutzrechte ist jede rote Linie längst überschritten.
