Vorratsdatenspeicherung vor dem EU-Gerichtshof
Am 9. Juli 2013 wurden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuEG) Verhandlungen gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgenommen. Es geht um viel: Auf dem Prüfstand steht die Zulässigkeit der europaweiten Vorratsdatenspeicherung sowie rechtliche Abwägungen zwischen Menschenrechten und Überwachungsmaßnahmen.
Sind die lückenlosen Überwachungen ohne Anlass zulässig und mit den Grundrechten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union überhaupt vereinbar? Diese und weitere Fragen stehen ab morgen im Mittelpunkt der Verhandlung am Europäischen Gerichtshof. Auf dem Prüfstand steht damit die Vorratsdatenspeicherung, die es erlaubt, alle europäischen Telefon-, SMS-, und E-Mail-Verbindungsdaten zu erfassen und mindestens sechs Monate lang zu speichern. Mit einer Entscheidung wird allerdings erst im kommenden November gerechnet.
Kläger zogen vor den Europäischen Gerichtshof
Das Gerichtsverfahren wurde von vier Klägern angestrengt. Drei Klagen kommen aus Österreich, eine Klage aus Irland. Zu den Klagen aus Österreich zählt auch eine entsprechende Initiative vom "AK Vorrat", der sich allein mehr als 11.000 Österreicher anschlossen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte bereits Ende 2012 Bedenken hinsichtlich einer Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung bekundet und ein entsprechendes Ersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.
Verhandlung vor dem EuEG (netzpolitik.org)
Umbenennung der Vorratsdatenspeicherung reine Farce
Der Europäische Gerichtshof hat sich kritisch mit den Effekten der Vorratsdatenspeicherung befasst. Dies lässt sich aus den umfassenden Fragen an die Beteiligten des Verfahrens schließen. In Deutschland haben CDU und CSU gerade erst eine Umbenennung des Begriffs "Vorratsdatenspeicherung" in Mindestspeicherfrist" vorgenommen und dies in ihrem Wahlprogramm manifestiert. Mit einer Änderung hin zu einem möglichen wiedergewonnen Datenschutz - wie es einige Medien suggerierten - hat dies allerdings nichts zu tun.
Rechtsgrundlage entziehen
Seit Bekanntwerden der umfassenden US-Spionageprogramme, wie etwa PRISM und TEMPORA und der damit verbundenen weitreichenden Überwachungsaktionen aller europäischen Staaten werden inzwischen auch kritische Stimmen aus der Politik lauter. Darüber hinaus mehren sich Forderungen danach, den falschen Weg grundloser Speicherungen von Kommunikationsdaten nicht weiter zu verfolgen. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung fordern darüber hinaus, diesem Instrument die europäische Rechtgrundlage zu entziehen.
