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Debatte

Bundesregierung muss Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kippen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern (Donnerstag, 22. Juni) entschieden, dass ein Münchener IT-Unternehmen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht anwenden muss. Eine Kommentierung von Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses m Europäischen Parlament.

Redaktion Spreezeitung

Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)

Das Gesetz schreibt vor, dass Telekommunikationsunternehmen spätestens ab Juli 2017 Verbindungs- und Standortdaten speichern müssen, damit Strafverfolgungsbehörden gegebenenfalls darauf zurückgreifen können. In seiner Begründung kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Pflicht, Verkehrs- und Standortdaten für zehn beziehungsweise vier Wochen auf Vorrat zu speichern, mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar ist. Das Urteil des OVG ist letztinstanzlich gültig.

Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, begrüßt das Urteil und fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen:

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW ist ein Meilenstein in der Durchsetzung des EU-Grundrechts auf Datenschutz. Die Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter, anlasslos die Standort- und Verbindungsdaten ihrer Nutzer auf Vorrat zu speichern, ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Dezember unvereinbar.
 
Dass das nun auch höchste Gerichte in Deutschland klarstellen, sollte die Bundesregierung unmittelbar veranlassen, das Gesetz zurückzunehmen. Außerdem ist die EU-Kommission aufgefordert, das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegenüber den Mitgliedstaaten per Vertragsverletzungsverfahren umgehend durchzusetzen. Statt einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung braucht es nun endlich deutlich ausgebaute Mittel zur besseren Zusammenarbeit von Polizei- und Sicherheitsbehörden sowie zur gezielten Überwachung von Verdächtigen und Risikopersonen.“

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