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Debatte

EU: Datenschutzpaket ist unzureichend

Die Europäische Kommission stellt an diesem Dienstag ein Paket zum Datenschutz vor. Ein Vorschlag betrifft die bisher in der so genannten ePrivacy-Richtlinie festgelegten Regeln für den Schutz personenbezogener Daten bei der elektronischen Kommunikation, also dem Telefonieren, Mailen und Texten per Telefon, Smartphone oder PC.

Redaktion Spreezeitung

Jan Philipp Albrecht,  stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)
Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)

Die neuen Regeln, die für klassische Telekommunikationsanbieter und Kommunikationsdienste wie WhatsApp oder Skype, gelten, sind jedoch unzureichend. Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses, begrüßt die Vorschläge, fordert aber Verbesserungen:

„Mit diesen Vorschlägen macht die Europäische Kommission die Reform des Datenschutzrechts komplett. Es war ein längst überfälliger Schritt ins digitale Zeitalter, Datenschutzregeln auch auf Dienste wie Skype oder WhatsApp anzuwenden. Der Vorschlag erfüllt die Anforderungen für ein hohes Maß an Privatsphäre und sichere Kommunikation allerdings nicht. Anbieter elektronischer Kommunikation sollen in Zukunft die Daten der Nutzer verfolgen und für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen, solange die Betroffenen dies nicht ausdrücklich verbieten.
 
So sieht kein gelungener Datenschutz aus. Eine Erfassung des Surf-Verhaltens oder der App-Nutzung sollte weiterhin nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sein. Zumindest müssten Kommunikationsdienste immer die datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen anbieten wie es die Datenschutz-Grundverordnung vorschreibt. Gerade Kommunikationsdaten brauchen einen besonderen Schutz. Die neue Verordnung für elektronische Kommunikationsdaten darf beim Datenschutz keine Rückschritte machen.
 
Vorgaben zur abhörsicheren Verschlüsselung der Kommunikation fehlen. In Zeiten der Massenüberwachung durch Geheimdienste müssen die Anbieter von Kommunikationsdiensten alles technisch Mögliche tun, um das Grundrecht auf Vertraulichkeit zu sichern. Es ist die Aufgabe des Europäischen Parlaments und des Ministerrats nachzubessern.“

Verweise:

  • Themensammlung Datenschutz
  • Interview: Diskriminierung anhand von Datenprofilen ist bereits gang und gäbe
  •  
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