Prozesskostenhilfe: Einigung angenommen
Die große Mehrheit der Abgeordneten hat heute die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, der Präsidentschaft des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission über die Prozesskostenhilfe angenommen. Eine Kommentierung von Jan Philipp Albrecht.

Die große Mehrheit der Abgeordneten hat heute die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, der Präsidentschaft des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission über die Prozesskostenhilfe angenommen. Eine Kommentierung von Jan Philipp Albrecht.
Mit der neuen, EU-weiten Regelung zur Prozesskostenhilfe wird das Recht auf Übernahme der Kosten im Strafverfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union garantiert. Wenn sich Beschuldigte und Angeklagte keinen Anwalt leisten können, müssen die Mitgliedstaten die Kosten übernehmen. Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Das Recht auf Prozesskostenhilfe ist der konsequente Schritt auf dem Weg zu EU-weit einheitlichen Rechten im Strafverfahren. Der Strafverfolgung hinken die Rechte von Angeklagten und Beschuldigten hinterher, mit der neuen Regelung holen die Verfahrensrechte auf. Die Einigung ist ein Erfolg für den Einsatz des Europäischen Parlaments für EU-weite Mindeststandards im Strafverfahren.“
Verweise:
Interview mit Jan Philipp Albrecht:
Diskriminierung anhand von Datenprofilen ist bereits Gang und Gäbe
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