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Europäischer Gerichtshof rettet Grundrecht auf Datenschutz

Unternehmen wie etwa Facebook senden aufgund der Safe Harbor-Entscheidungen seit vielen Jahren Unmengen an personenbezogenen Daten der Europäer in die USA. Damit ist nun Schluss. Der Europäische Gerichtshof hat dieser Praxis in seinem heutigen Urteil einen Riegel vorgeschoben und spart in seiner Begründung auch nicht mit Kritik.

Redaktion Spreezeitung

Jan Philipp Albrecht,  stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)
Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)

 
Nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem heutigen Urteil zum Fall Max Schrems und der Datenweitergabe von Facebook-Daten in die USA "Safe Harbor" für ungültig erklärt hat, äußert sich Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments wie folgt zur Datenschutzreform:

„Der Europäische Gerichtshof hat heute die Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärt. Auf der Basis von Safe Harbor haben Unternehmen wie Facebook 15 Jahre lang Unmengen personenbezogener Daten von Europäern in die USA gesendet. Mit dem heutigen Urteil ist klar, dass all diese Datentransfers das Grundrecht auf Datenschutz verletzt haben. Die Europäische Kommission und der irische Datenschutzbeauftragte müssen jetzt jegliche weitere Datentransfers im Rahmen von Safe Harbor in die USA unterbinden.
 
Das Europäische Parlament hatte bereits lange gefordert, Safe Harbor auszusetzen. Es ist absolut inakzeptabel, dass die Europäische Kommission diese eindeutige Forderung seit eineinhalb Jahren ignoriert. Es ist jetzt höchste Zeit für starke und einheitliche Datenschutzregeln für die Europäische Union, die auch gegenüber Unternehmen aus Drittländern wie den USA durchsetzbar sind. Eine neue Vermutung gleichwertiger Datenschutzregeln darf es mit Blick auf die USA nur dann wieder geben, wenn auch dort endlich generelle und verbindliche Datenschutzgesetze auf den Weg gebracht werden, die den Datenschutz auf einem dem EU-Recht vergleichbarem Niveau schützen und auch EU-Bürgern gerichtliche Klagemöglichkeiten einräumen."

Verweise:

Über die aktualisierte Resolution wird am 13. Oktober 2015 im Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmt.

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