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Guthabenkonto sichert Teilhabe am Wirtschaftsleben

Schätzungen zufolge verfügen in der EU zwischen 30 und 60 Millionen Bürger über keine Kontoverbindung. Allein in Deutschland sind drei Millionen Menschen betroffen. Sie alle können nur unter erschwerten Bedingungen am Wirtschaftsleben teilnehmen. Ein Guthabenkonto entschärft das Dilemma. Bisher wurde es freiwillig angeboten. Ab August 2016 hat jedermann ein Recht darauf.

Alle EU-Bürger haben ein Recht auf ein Konto. (Foto: adamr / Clipdealer.de)

Ob Gehaltszahlungen, Gutschriften, Rechnungsbeträge oder Überweisungsaufträge – wer kein Konto hat, der gerät schnell in Schwierigkeiten. Viele Bürger können zwar von einer seit 1995 bestehenden freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen profitieren, wonach auch Kunden mit schlechter Bonität ein Konto geboten wird. Grundsätzlich verpflichtend ist dieses Angebot bisher jedoch nicht.

Angemessene wirtschaftliche Teilhabe

Grund genug also für die Europäische Union, eine verbindliche Richtlinie für alle EU-Länder auf den Weg zu bringen. Sie räumt betroffenen Bürgern nunmehr ein verbrieftes Recht auf ein Guthabenkonto ein. Das neue Gesetz stützt sich auf Artikel 15 der Nichtdiskriminierung von EU-Bürgern. Tatsächlich ist es ab August 2016 soweit: Das Guthabenkonto, das auch als Basiskonto oder Jedermann-Konto bezeichnet wird, sichert auch Menschen mit negativer Schufa-Auskunft künftig eine angemessene Teilhabe. Dies sei ein „zentraler Schritt“, damit alle Bürger „voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können“, bekräftigt Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD).

Auch Kartenzahlungen sind mit einem Guthabenkonto möglich. (Foto: pressmaster / Clipdealer.de)
Auch Kartenzahlungen sind mit einem Guthabenkonto möglich. (Foto: pressmaster / Clipdealer.de)

Je nach Bankinstitut werden unterschiedliche Funktionen angeboten. Ein Vergleich der Angebote lohnt und zahlt sich oftmals in barer Münze aus, denn die Gebühren für ein Konto ohne Schufa variieren teilweise erheblich. Mit Hilfe eines Vergleichsportals wie etwa http://www.guthabenkonto.net/vergleich/ lässt sich schnell herausfinden, welche Zusatzangebote die einzelnen Bankinstitute bieten und welche Leistungen verwehrt bleiben. Generell erlaubt ein Guthabenkonto keinerlei Überziehungen. Auch Dispokredite werden hier nicht angeboten.

Vergleichsportal schafft Transparenz

Unterschiede gibt es im Wesentlichen hinsichtlich der Gebühren. So verlangen einige Bankinstitute eine einmalige Einrichtungsgebühr anlässlich der Eröffnung des Guthabenkontos. Andere Finanzdienstleister wie etwa die Norisbank sowie die Postbank sehen davon ab. Auch hinsichtlich der Jahresgebühren klaffen die Angebote weit auseinander. So nimmt die Sparkasse mindestens 120 Euro pro Jahr für ein Bürgerkonto und auch die Postbank ist mit derzeit 70,80 Euro dabei.

EC-Karten werden praktisch von allen Banken geboten. Prepaid Visa Cards hingegen bieten derzeit vor allem Online-Finanzinstitute. Daneben führt die Postbank eine solche Card im Angebot. Schließlich sollten auch Kosten für Barabhebungen Beachtung finden. Sie zeigen sich in der Höhe sehr variabel und reichen von „weltweit kostenlos“ bis hin zu üppigen fünf Euro pro Abhebung. Die aktuell größten Pluspunkte hinsichtlich Kulanz, Kosten und Service bietet die Norisbank. Allerdings sollte dies als Momentaufnahme gewertet werden. Die Konkurrenz schläft nicht und erkennt oft schnell, dass auch Nutzer von Guthabenkonten durchaus gewinnbringende Kunden sind.