JUSTIZ: Ist unser Rechtsstaat in Gefahr?
Eine unter der Leitung der Münchener Professorin Dr. Ursula Gresser erhobene Studie offenbart, dass jeder vierte Gutachter von der Justiz schon einmal "einen Fingerzeig bekommen hat". Höchste Zeit also, der Brisanz dieser Thematik mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. Wir haben nachgefragt.
Fälle wie etwa Gustl Mollath oder Jörg Kachelmann haben in der Vergangenheit aufhorchen lassen und für viel Wirbel gesorgt. Grundlage derartiger Fehlentwicklungen im vermeintlich rechtsstaatlichen Justizgefüge können unter anderem auch die in Deutschland praktizierten Gutachtertertätigkeiten im Auftrag der Justiz bieten. Die durch Gerichte offiziell bestellten Experten haben maßgeblichen Einfluss auf eine Urteilsfindung. Die hinzugezogenen Gutachter stehen jedoch gleichzeitig in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu ihrem Auftraggeber – also der Justiz selbst. Das rüttelt an den Grundfesten der Neutralität, die rechtsstaatliches Handeln grundsätzlich voraussetzt und es schafft Abhängigkeiten.
Werden rechtsstaatliche Prinzipien im Rahmen solcher Gutachtertätigkeiten verletzt, hinterlässt dies bei Betroffenen ein menschliches Desaster mit zumeist irreversiblen Schäden und dramatischen Folgen für das gesamte weitere Leben. Umso wichtiger werden Kontrollen in Bereichen, die ansonsten schwer zugänglich sind. Kontrollmechanismen also auch für die Justiz, die bisher aufgrund immenser Vertrauensvorschüsse durch die Gesellschaft praktisch keine Rolle spielten.
Eine unter der Leitung der Münchener Professorin Dr. Ursula Gresser erhobene Studie, die unter anderem auf der Grundlage einer Vielzahl an Befragungen von Gutachtern basiert, untermauert die Brisanz der Thematik. Demnach habe jeder vierte Gutachter von der Justiz schon einmal „einen Fingerzeig bekommen“. Es bestehe damit dringender Handlungsbedarf, fordert Gresser. Wir haben nachgefragt.
Richter, Staatsanwälte und Gutachter – eine schwierige Allianz?
Man muss unterscheiden: Richter sind der Neutralität verpflichtet, sie sollen nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit ermitteln und das Recht anwenden. Staatsanwälte sind die Ankläger, sie sollen einen vermuteten Täter einer Überführung und Bestrafung zuführen – selbstverständlich aber auch die Wahrheit ermitteln, Unschuldige schützen.
Gutachter sollen die juristische Expertise mit ihrem jeweiligen fachlichen Wissen ergänzen. Dabei sind bzw. wären sie verpflichtet, absolut neutral zu bewerten. Werden aber vom Auftraggeber Gericht bei Auftragsvergabe Hinweise gegeben, wo das Verfahren hinlaufen könnte, oder Unterlagen dem Gutachter nicht vollständig zur Verfügung gestellt, ist das Gutachten von Beginn an in seiner Wahrheitsfindung eingeschränkt, als Beweismittel unverwertbar.
Worin liegen Ihrer Meinung die Ursachen, wenn diesbezüglich notwendiger Handlungsbedarf nicht zum Zuge kommt?
Man hat aus der Erfahrung der deutschen Vergangenheit heraus versucht, ein komplett unabhängiges Rechtsystem zu installieren. Dabei hat man im Lauf der Zeit „Unabhängigkeit“ mit „Unkontrolliertheit“ und „Keine Verantwortung“ verwechselt. Ein System ohne jedwede Kontrolle und Verantwortung wird auf Dauer entgleisen.
Wenn Fehler gemacht werden, ob aus fehlender Kompetenz, Bequemlichkeit oder aus individuellen Interessen heraus, dann müssen die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Der Rechtsstaat muss für alle gelten.
Rechtstaatlichkeit – darauf haben Bürger ein grundgesetzlich verbrieftes Recht. Welche Kontrollen und Maßnahmen fehlen, dass es zu den im BR-Beitrag geschilderten Fehlentwicklungen überhaupt kommen kann?
Es fehlt an Kontrolle und Konsequenz. Es gibt Verfahren, da wissen längst alle Beteiligten, dass der Falsche vor Gericht steht, aber man korrigiert dies nicht. So wie die Ärzteschaft lernen musste, zu Fehlern zu stehen, aus ihnen zu lernen, sie zu korrigieren, so muss dies nun für die Organe des Rechtssystems geschehen. Juristen sind nicht unfehlbar, und es würde ihnen besser zu Gesicht stehen, wenn sie dazu stehen und ihre Fehler – wenn sie welche gemacht haben – korrigieren würden.
Wir brauchen für unser Rechtssystem eine wirksame Kontrolle und ein Qualitätsmanagement. Und Konsequenzen bei offensichtlichem Fehlverhalten. Dies fehlt bislang.
Welche Gegenmaßnahmen könnten die derzeitigen Defizite denn weitgehend ausräumen?
Da gibt es viel zu tun. Was das Gutachterwesen angeht, haben Herr Jordan und ich einen Gesetzentwurf vorbereitet, der ab 08. April 2014 in der Zeitschrift „Der Sachverständige“ des Beck-Verlages veröffentlicht wird, zu lesen unter „Publikationen„. Was den Rechtsstaat angeht, so wäre es wünschenswert, dass Richter nicht nur aus dem Kreis der Staatsanwälte kommen, sondern auch aus dem Kreis der Anwälte. Die Nähe zwischen Richter und Anklage sollte nicht anders sein, als die Nähe zwischen Richter und Verteidigung.
Wie können sich Bürger schützen, nicht Opfer eines gerichtlichen Gutachter-Systems zu werden, das eigentlich rechtwidrig ist?
Bürger können sich gar nicht schützen. Wenn sie den Schicksalsschlag erleiden, in die Mühlen des Systems zu geraten, zum Beispiel als Opfer einer Falschbeschuldigung, dann haben sie schlechte Karten. Selbst wenn es ihnen gelingt, die Falschbeschuldigung zu beweisen – wie es zum Beispiel im Falle Kachelmann erfolgt ist – wehrt sich das Rechtssystem immer noch gegen „die Rolle rückwärts“ und gegen die Bestrafung der tatsächlichen Täter, z.B. nach StGB §§ 164 und 239. Der Schaden, den diese verursacht haben, muss rechtsstaatlich gewürdigt werden. Meines Erachtens müssten im Falle Kachelmann längst Ermittlungen gegen die wohl falschbeschuldigende Dame eingeleitet worden sein, es müsste auch hinterfragt werden, ob die Organe des Rechtsstaates korrekt ihre Arbeit gemacht haben. Es fehlt an einer Fehlerkultur im Rechtssystem, diese muss geschaffen werden.
Wer hilft Opfern im Zweifel weiter?
Wer im Zweifel weiterhelfen kann? Wirksame Hilfe in der derzeitigen Krise geben nur Bürgernetzwerke und die öffentliche Diskussion. „Neuland“ – also unser Internet – ist hier eine Chance zum Erhalt von Demokratie und Rechtsstaat. Twittern Sie, gehen Sie in Facebook, sprechen Sie über Ihren Fall! Die Motten scheuen das Licht, die Täter das offene Wort.
Die Vorschriften, die der Kontrolle der Rechtsprechung dienen, nämlich § 339 Strafgesetzbuch (Rechtsbeugung) und § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz (Dienstaufsicht über Richter(innen) sind vom Bundesgerichtshof gesetzwidrig ausgelegt worden, so dass sie fast wirkungslos geworden sind. Abhilfe könnte schaffen, wenn die Dienstaufsicht über Richter(innen) den Gerichtspräsidenten entzo-gen wird und sie auf einen unabhängigen Justizombudsmann über-tragen wird. Wenn der/die Richter(in) weiß, dass er/sie seine/ihre Fehlentscheidung rechtfertigen muss, dann wird er/sie sorgfältiger und gewissenhafter seine/ihre richterlichen Aufgaben verrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Trieflinger, Vors.
Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V., Frankfurt a.M.
Der Satz Bürger können sich nicht schützen,macht mich traurig.Schlimm ist es das man weiss,man ist im Recht.Wenn Diagnosen der Ärzte vorliegen,man eindeutige Befunde vorlegen kann,dann aber durch medezinische Sachverständige betrogen wird und die Richter wegsehen und den kranken im Gerichtssaal nachäffen,wenn dieser trotz Hirnverletzung nicht schnell genug Antworten kann,dann frage ich mich,wofür klagt man? wofür nehmen kranke Menschen das alles auf sich? um legal betrogen zu werden.Als Ehefrau zuzusehen wie Gutachter den Ehemann Menschenunwürdig begutachten,das ist hart.Man muss starke Nerven haben um immer wieder den Kampf aufzunehem und gleichzeitig zu wissen das man kaum eine Chance hat.Man muss aufpassen das diese Gutachter den kranken nicht zu Tode begutachten.Und die Gerichte sehen zu.
Ich finde die Spreezeitung super. Sie hat hier ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen. Damit erfüllt sie ihre Aufgabe, auch auf Probleme in unserer Gesellschaft hinzuweisen. Es wundert mich aber, warum hier nur zwei Kommentare veröffentlicht wurden.
Ich bin ein Opfer von einem Gefälligkeitsgutachten (psychologisches Sachverständigengutachten), welches viele 1000 € kosten soll.
Eine Richterin, beim Familiengericht, hat ein Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben. Es ist genau so entstanden, wie es Frau Prof. Dr. Ursula Gresser und Herr Jordan in ihrer Studie beschreiben. (Nach Vorgaben der Richterin.) Dafür habe ich viele Indizien.
Aus mehreren Gerichtsverfahren, beim Familiengericht, habe ich 27 Gründe, die bei mir die Besorgnis der Befangenheit der Richterin, auslösen. Diese sind geeignet, bei mir Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Richterin zu rechtfertigen. Ich habe also das Recht einen Anderen Richter zu bekommen. (§ 42 ZPO)
Aber diese Richterin wird von anderen Richtern gedeckt und mein Recht wird mir nicht zugestanden.
Richter dürfen gegen Gesetze und den Richtereid verstoßen, denen passiert nichts.
Die Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens ist in unserem „Rechtsstaat“ keine Straftat. Im StGB fehlt dafür ein §.
Die Anstiftung zu einem Gefälligkeitsgutachten durch Richter, ist in unserem „Rechtsstaat“ keine Straftat, weil die Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens keine Straftat ist.
Unsere Gesellschaft ändert sich und damit auch die Richter und die Gutachter. Es gibt jetzt auch unehrliche Richter und Gutachter.
Darum ist es sehr wichtig, dass der Gesetzentwurf von Frau Prof. Dr. Ursula Gresser und Herrn Jordan schnellstens in ein Gesetz umgesetzt wird. Das ist für die Rechtsstaatlichkeit, für die Gerechtigkeit und für die Ehrlichkeit, beim Gericht, unerlässlich.
Ich kann alle Worte und Gedanken von Frau Prof. Dr. Ursula Gresser (in diesem Beitrag) nur unterstreichen.
Unser psychologisches Sachverständigengutachten, für das Familiengericht, wurde tatsächlich auf Unwahrheiten aufgebaut.
Ich erstatte eine Strafanzeige gegen die Gutachterin.
Die Generalstaatsanwaltschaft schreibt mir, dass sie nicht sämtliche Verdachtsmomente ausräumen konnte.
Mit anderen Worten teil sie mir weiter mit, dass es für diesen Fall keinen § im StGB gibt und darum kann die Gutachterin auch nicht bestraft werden.
Weiter teilt mir die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass eine Gutachterin (Sachverständige) mit ihren getroffenen Werturteilen nicht gegen eine Rechtsordnung verstoßen kann, weil sie im rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, das in Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung, war nimmt.
Es ist unglaublich. Ein getroffenes Werturteil im Sachverständigengutachten, welches viele 1000 € kostet, soll nach den Worten der Generalstaatsanwaltschaft, der freien Meinungsäußerung unterliegen. D.h. die Gutachter tragen absolut keine Verantwortung für ihre Arbeit. Das ist bestimmt nicht im Sinne unseres Rechtsstaates.
Von der Staatsanwaltschaft wurde mir, mit anderen Worten mitgeteilt, dass für diesen Fall die Aufsicht der Berufskammer, für Psychologen, zuständig ist.
Ich habe also ein Beschwerdeverfahren bei der LPPKJP, gegen die Gutachterin, eingeleitet.
Ich stellte fest, dass die Berufskammer ihre Mitglieder, die gegen die Berufsordnung verstoßen, schützt. Also, die Berufsaufsicht versagt hier. Das ist bestimmt nicht im Sinne unseres Rechtsstaates.
Auf diesem Gebiet, müssen unsere Politiker schnell für eine wirkliche Rechtsstaatlichkeit sorgen. Das erwarten die Wähler von den Politikern. Dafür sind ja Politiker auch da.
Ja, unser Rechtsstaat ist in Gefahr. Er ist sogar schon an vielen Stellen, durch unehrliche Menschen (auch einige Richter) außer Kraft gesetzt worden.
Wir haben jetzt einen Zufalls-Rechtsstaat bekommen. Es hängt vom Zufall ab, ob man einen ehrlichen und gewissenhaft arbeitenden Richter bekommt oder nicht.
Ich habe schon 5 unehrliche Richter kennengelernt (vom Amtsgericht bis zum Oberlandesgericht).
Frau Prof. Dr. Ursula Gresser hat Recht. In unserem Lande wurde „Unabhängigkeit“ mit „Unkontrolliertheit“ und „keine Verantwortung“ verwechselt.
Dieses System ohne jedwede Kontrolle und Verantwortung ist schon entgleist.
Z.B. beim Familiengericht erlebe ich absolut keine Rechtsstaatlichkeit. Hier wird eine unehrliche und gesetzwidrig arbeitende Richterin durch andere unehrliche Richter gedeckt.
Diese Richterin hat sich ein Gefolge aufgebaut mit dem sie gesetzwidrig und ungestört arbeiten kann.
Zum Gefolge gehört eine Gutachterin, die die Aufträge von der Richterin bekommt (für das Gefälligkeitsgutachten habe ich viele Indizien), eine Verfahrensbeiständin, die ihre Aufträge auch von der Richterin bekommt, eine Psychotherapeutin (die Unwahrheiten für das Gericht schreibt), diese wurde von der Richterin ausgesucht (sie kennen sich), und das Jugendamt schweigt, es tut nichts für das Kindeswohl.
Das, was hier Frau Prof. Dr. Gresser, in diesem Interview zur Spreezeitung sagt, ist die Realität in unserem Lande.
Sie hat Recht. Bürger können sich nicht dagegen schützen, wenn sie in die Mühlen des Systems geraten.
Ich habe einige Rechtsanwälte kennen gelernt, die nichts gegen eine Richterin schreiben wollten. Sie wollten nicht in Ungnade bei der Richterin fallen.
Ein Rechtsanwalt sagte mir sogar, er gibt mit Tipps (rechtlichen Rat), aber ich soll es selbst zum Gericht schreiben. Er wollte beim Gericht unerkannt bleiben!
Ja, unser Rechtsstaat ist in Gefahr. Gesetze, die unser Gesetzgeber geschaffen hat, damit die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet wird, also § 339 StGB (Rechtsbeugung durch Richter) und § 26 DRiG (Dienstaufsicht über Richter) sind von Richtern, für gesetzwidrig ausgelegt worden, also praktisch abgeschafft worden.
Der Wille des Volkes wurde hier durch Einzelpersonen praktisch abgeschafft. Und das wurde noch bestimmt im Namen des Volkes verkündet.
Der § 42 ZPO (Ablehnung eines Richters) wird von Richtern nicht im Sinne des Gesetzgebers (des Volkes) ausgelegt.
Es ist in unserem „Rechtsstaat“ praktisch unmöglich einen anderen Richter (wegen Besorgnis der Befangenheit) zu bekommen. Hier ist meine Erfahrung, dass ein unehrlicher Richter, vom anderen unehrlichen Richter, gedeckt wird. Unser Rechtsstaat bleibt auf der Strecke.
Hier sollten, die vom Volk gewählten Politiker schnell im Sinne unseres Rechtsstaates handeln und nicht nur an der eigenen Kariere arbeiten. Das erwartet das Volk von den Politikern.