Ursula Pidun


Wolfgang Bosbach: „Auch wir selber betreiben Auslandsaufklärung!“

Der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), zählt zu den Befürwortern der Vorratsdaten-Speicherung. Die umfassende NSA-Datenspäh-Aktion hingegen kritisiert auch er. Wir haben den Politiker um eine Einschätzung zu den aktuellen Turbulenzen rund um "PRISM" und "TEMPORA" gebeten und fragen nach, warum er auch weiterhin strikt an den Plänen der sogenannten "Mindestdatenspeicherung" festhalten will.

Herr Bosbach, der Amerikaner Edward Snowden hat die Öffentlichkeit über die wohl größte Datenspäh-Aktion informiert, die es für Europäer jemals gab. Wie beurteilen Sie die Vorgänge?

Wolfgang Bosbach.

Foto: wobo.de)

Sowohl das US-Programm „Prism“ als auch das britische Programm „Tempora“ sind unter den Gesichtspunkten Schutz der persönlichen Daten, Vertraulichkeit von Kommunikation, Integrität der informationsverarbeitenden Systeme, aber auch Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, z.B. von sehr sensiblen Forschungsergebnissen, nicht akzeptabel.

Art und Umfang des Ausspähens von Daten lassen sich auch nicht pauschal mit „Terrorabwehr“ begründen. Wenn ausgespähte Daten auch dann auf Server ausländischer Dienste umgeleitet und dort gespeichert werden, wenn sie keinen sicherheitsrelevanten Inhalt haben, ist dies nach unserem Verständnis kein legitimes Mittel zur Gefahrenabwehr.

Snowden wurde mit seinem Verhalten zu Amerikas derzeitigem Staatsfeind No. 1 und suchte weltweit nach Asyl. Deutschland erteilte eine Absage. Halten Sie diese Entscheidung für richtig?

Ja, denn ein Asylantrag kann nur in Deutschland selber gestellt werden, nicht vom Ausland aus. Das ist seit Jahrzehnten geltendes Recht. Hätte er ihn in Deutschland gestellt, wäre höchst strittig gewesen, ob er tatsächlich „politisch“ verfolgt ist, also ob er Schutz sucht wegen politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung. Die USA fahnden wohl wegen der Verletzung von Strafgesetzen, das ist ein erheblicher Unterschied. Ich persönlich bedauere es, dass die Bundesregierung ihm nicht aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht gewähren konnte.

Vordergründig herrscht allerorten Empörung zu den Datenskandalen. Wie verträgt sich das mit der Absage, Snowden abzuweisen?

Bei der Entscheidung, Herrn Snowden kein Aufenthaltsrecht zu gewähren, hat wohl auch das Ablieferungsabkommen EU-USA eine Rolle gespielt, denn Snowden ist US-Bürger. Die Bundesregierung hat sich wohl von der Überlegung leiten lassen: Wer – aus guten Gründen – auf die Einhaltung von Recht pocht, muss auch selber rechtstreu sein.

Wir wissen, wie die Amerikaner mit Verrätern wie etwa Bradley Manning umgeht, die geheime Daten der Öffentlichkeit preisgegeben haben. Ist unter solchen Aspekten nicht dringend politisches Asyl zu gewähren?

Abgesehen davon, dass ein Asylantrag nicht vom Ausland aus gestellt werden kann, wäre zu prüfen gewesen, ob Snowden für den Fall einer Auslieferung an die USA dort eine unmenschliche Behandlung drohen würde, bspw. bei Verurteilung zur Todesstrafe. Das allerdings kann ich mangels Kenntnis über die Details der strafrechtlichen Vorwürfe nicht abschließend beurteilen.

Was bedeutet die ablehnende Haltung gegenüber Snowden für unsere Demokratie und auch für die Zivil-Courage einzelner, die ja im Prinzip dann alles aufs Spiel setzen?

Die ablehnende Haltung der Bundesregierung bedeutet sicherlich kein Unwerturteil über die Enthüllungen von Herrn Snowden, zumal dieser der Demokratie einen Dienst erwiesen hat. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch legal oder legitim. Die Bundesregierung muss sich an Recht und Gesetz halten. Sie hat aber sicherlich auch mit bedacht, das ohnehin aktuell leicht angespannte Verhältnis zu den USA nicht weiter zu belasten.

Ausspioniert wurden bisher Staatsgeheimnisse. Nunmehr wird in nie dagewesener Weise in die Privatsphäre der Menschen eingedrungen. Lässt sich das in dieser Dimension mit sicherheitsrelevanter Vorsorge legitimieren?

Bei aller, auch berechtigter, Kritik sollten wir nicht vergessen: Auch wir selber betreiben Auslandsaufklärung! Und das aus gutem Grunde! Auch wir selber dringen durch sog. G-10 Maßnahmen „in die Privatsphäre von Menschen ein“ – zur Abwehr terroristischer Gefahren, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden OK oder zur Verhinderung von Proliferation, also der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Wer das für illegitim hält, sollte sich schon die Mühe machen, einmal im Detail zu erläutern, durch welche anderen Maßnahmen diese Ziele ebenso wirkungsvoll erreicht werden könnten.

Sie gelten als Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die am 9. Juli vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wurde. Welche Argumente sprechen denn aus Ihrer Sicht für einen derart massiven Eingriff in die Bürgerrechte?

Die Erfahrungen nach den verheerenden Anschlägen von Madrid und London, aber auch unsere eigenen – bitteren – Erfahrungen nach der Entdeckung des NSU. Die einschlägige EU-Richtlinie, die auch wir in nationales Recht umsetzen müssen, entstand aus der Erkenntnis, dass die terroristischen Netzwerke am ehesten durch die Aufdeckung ihrer Kommunikationsbeziehungen enttarnt werden können. Der internationale Terror arbeitet grenzüberschreitend, sehr mobil, kommunikativ und konspirativ. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es ja gerade –nicht– um die Speicherung von Inhalten von Kommunikation, und die Daten der Provider werden auch –nicht– automatisch auf Server der Sicherheitsbehörden weitergeleitet. Auf sie darf der Staat nur zur Abwehr oder Aufklärung schwerer Straftaten zugreifen und auch nur dann, wenn dies ein Richter zuvor genehmigt hat.

Interessant ist zu beobachten, dass diejenigen, die am lautesten beklagen, dass das gesamte NSU-Terrornetzwerk immer noch nicht enttarnt werden konnte, ebenso laut gegen die Vorratsdatenspeicherung – genauer gesagt Mindestspeicherfristen – protestieren, obwohl BKA-Präsident Ziercke mehrfach betont hat, wie sehr die Ermittlungen durch fehlende Daten erschwert wurden. Wer diese Form der elektronischen Beweissicherung nicht will, sollte wenigstens den Bürgern die Wahrheit sagen. Bleibt es bei der Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie, bleibt es auch dabei, dass Jahr für Jahr viele Straftaten nicht aufgeklärt und viele Täter nicht überführt werden können, weil es als Ermittlungsansätze nur Verkehrsdaten gäbe – die jedoch längst gelöscht sind.

Im Prinzip demonstriert ein solches Vorgehen aber doch ein Staat-gegen-Bürger-Prinzip?

Die konsequente Verhinderung von Straftaten und Verfolgung von Straftätern ist ein Staat-für-die-Bürger-Prinzip, jedenfalls für den Teil des Publikums, der das Prinzip „so viel Freiheit wie möglich – so viel Sicherheit wie nötig“ für richtig hält. Wenn Straftaten nicht mehr verhindert oder aufgeklärt werden können, weil die einzig verfügbaren Ermittlungsansätze wegen Löschung nicht mehr vorhanden sind, wird dadurch das Vertrauen vieler Menschen – nicht nur der Opfer von Straftaten – nachhaltig erschüttert.

Lässt sich hinsichtlich der nunmehr bekanntgewordenen sicherheitspolitischen Eingriffe der Amerikaner überhaupt etwas entgegenhalten oder ist das nicht praktisch zwecklos? Immerhin sind die Schleusen auf und wer will das Geschehe (mit welchen Mitteln) jemals wieder unter Kontrolle bekommen?

Zunächst einmal muss der gesamte Sachverhalt aufgeklärt werden. Erst dann wird man abschließend über notwendige Konsequenzen und Entscheidungen beraten können. Wenn wir ständig und aus guten Gründen darauf hinweisen, dass die EU und die NATO mehr als nur eine Wirtschafts- und Verteidigungsgemeinschaft sind, nämlich auch und nicht zuletzt eine Wertegemeinschaft, dann muss das auch und gerade im Hinblick auf den Schutz von Bürgerrechten gelten. Also auch für Datenschutz und die Integrität der datenverarbeitenden Systeme. Wir brauchen, zumindest in den westlichen Demokratien, so weit das möglich ist, einheitliche Maßstäbe auch für die Auslandsaufklärung und die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Aber wenn 99% des Internetdatenverkehrs und über 30% der Telefonate über die USA bzw. amerikanische Server laufen, dann haben wir ein praktisches Problem. Deshalb brauchen wir auch ein europäisches Gegengewicht zu den amerikanischen Marktführern in diesem Bereich.

Wie sollte bzw. muss es denn nach den Offenbarungen der Datenspionage durch die Amerikaner weitergehen und wie lässt sich Vertrauen auf allen Seiten zurückgewinnen?

Der Besuch von Bundesminister Dr. Friedrich war nur der Beginn von langen, sicherlich auch schwierigen Gesprächen mit den USA. Aber gerade unter befreundeten Nationen und engen transatlantischen Partnern muss man offen reden können. Wir sollten uns deshalb nicht scheuen, klar deutlich zu machen, was aus unserer Sicht akzeptabel ist – und was nicht. Wenn deutsches Recht verletzt wird, können wir nicht achselzuckend zur Tagesordnung übergehen. Der Staat hat gegenüber seinen Bürgern eine Schutzpflicht. Dies gilt aber nicht nur im Hinblick auf Schutz vor Terror oder anderen Gefahren, dies gilt auch für die Verteidigung von Bürger- und Freiheitsrechten dort, wo sie in Gefahr sind.

Alle Fotos: wobo.de

Source: Wolfgang Bosbach zu PRISM und TEMPORA

One Response to Wolfgang Bosbach: „Auch wir selber betreiben Auslandsaufklärung!“

  1. TR0LL at 12:29

    hier ein Video des gestrigen Anti-Terror-Anschlages

    die Gedanken sind freigespeichert

    United STASI of Amerika is watching this

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