"Snowden hat sich bewusst gegen geltendes Recht gestellt"
Der Whistleblower Edward Snowden bittet noch immer weltweit um Asyl. In Deutschland hatte er keinen Erfolg. Diese Entscheidung wird kritisiert und weitreichend diskutiert, von manchen Politikern aber auch unterstützt. Zu ihnen zählt der Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Stephan Mayer, (CSU). Er erläutert im Interview seine Einschätzung.

Herr Mayer, Edward Snowden, Amerikas derzeitiger Staatsfeind No. 1 und Daten-Skandal-Enthüller, sucht weltweit noch immer nach Asyl. Deutschland hat eine Absage erteilt. Wie beurteilen Sie diese Entscheidung?
Die Entscheidung wurde nach Recht und Gesetz getroffen und ist im Ergebnis richtig. Es besteht keine Möglichkeit Herrn Snowden Asyl zu gewähren.
Das Auswärtige Amt teilte mit, die Voraussetzungen für eine Aufnahme hätten nicht vorgelegen. Welche Voraussetzungen sind denn erforderlich, um in unserem Land politisches Asyl zu erhalten?
Der Asylantrag hätte in Deutschland gestellt werden müssen und es müsste eine politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a des Grundgesetzes vorliegen. Herr Snowden müsste, kurz gesagt, wegen seiner politischen oder religiösen Überzeugung verfolgt werden, und dies müsste sein Recht auf Menschenwürde verletzen.
Dieter Wiefelspütz (SPD-Innenexperte) äußerte gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ "Ich kann nicht erkennen, dass der Mann politisch verfolgt wird". Gehen Sie mit dieser Ansicht konform?
Durch die Veröffentlichung diverser Dokumente könnte Herr Snowden gegen amerikanisches Recht verstoßen und eine Straftat begangen haben. Die USA haben daher einen entsprechenden Auslieferungsantrag an China (Hongkong) und auch an Russland gestellt. Dies stellt keine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16a GG dar.
Was könnte Snowden im Falle einer Auslieferung in den Vereinigten Staaten erwarten?
Es ist davon auszugehen, dass Herr Snowden mit der Veröffentlichung von als „streng geheim“-eingestuften Dokumenten amerikanisches Recht verletzt hat. Hierfür müsste er sich voraussichtlich vor einem amerikanischen Gericht verantworten.
Die Bundesregierung fürchtet (wie auch andere Staaten) erhebliche Konflikte mit dem Bündnispartner, im Falle einer Asylgewährung. Wie müssen wir uns solche Konsequenzen vorstellen?
Die Bundesregierung hat aufgrund der geltenden Rechtslage über den Asylantrag von Herrn Snowden entschieden. Mögliche Konflikte mit einem oder mehreren Bündnispartnern spielten dabei keine Rolle.
Was wäre in Hinblick auf die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten der „am schlimmsten anzunehmende Fall“, der eintreten würden, wenn Snowden in der BRD Asyl erhalten würde?
An solchen Spekulationen möchte ich mich nicht beteiligen.
Vordergründig herrscht allerorten Empörung zu den Datenskandalen. Wie verträgt sich das mit der Absage, Snowden abzuweisen?
Die Entscheidung Herrn Snowden zum jetzigen Zeitpunkt kein Asyl zu gewähren, ist rechtlich zutreffend. Dies entbindet aber selbstverständlich nicht unsere Bündnispartner von der notwendigen Aufklärung, welche geheimdienstlichen Maßnahmen tatsächlich in der Vergangenheit erfolgt sind, auf welcher Rechtsgrundlage sie erfolgt sind und gegen wen sie gerichtet waren.
Was bedeutet die ablehnende Haltung gegenüber Snowden für unsere Demokratie und auch für Zivil-Courage einzelner, die ja im Prinzip mit ihrem Handeln alles aufs Spiel setzen?
Auch wenn Herr Snowden sicher mutig war, hat er sich bewusst gegen geltendes Recht gestellt. Für die Konsequenzen seines Handelns sollte er daher auch einstehen.
Foto: S. Mayer, Deutscher Bundestag
Verweise:
Die Verantwortlichen opfern Snowden



