Ursula Pidun


Silberstreif am Horizont

Die Diskussion um ein gerechtes Steuersystem flammt immer wieder auf. Doch eine tiefgreifende Reform ist nicht in Sicht. Einer, der genau weiß, wie Steuerrecht effizient funktionieren kann, ist der Finanz – und Steuerexperte Paul Kirchhof. Seine Steuerkonzept darf mit Recht als Reform bezeichnet werden, denn es zeichnet sich durch eine deutliche Verschlankung der Verordnungen sowie Verständlichkeit und Gerechtigkeit aus.

Tausende Fälle der Steuerhinterziehung mit einem Schaden in Milliardenhöhe sollen die von den Bundesländern angekauften Steuer-CD`s ans Tageslicht gebracht haben. Was mit der damaligen Hausdurchsuchung des Ex-Postchefs Zumwinkel begann, führt zu etlichen weiteren Verfahren – Ende offen. Seitdem flammt sie wieder auf, die Diskussion um Gerechtigkeit und einer Vorbildfunktion deutscher Vorzeigebürger. Ein neues Steuersystem muss her.

Vernünftige und transparente Steuergesetzgebung

Foto: (P. Kirchhof

jura-univ. heidelberg

Während viele Politiker das Land besorgt Richtung links kippen sehen, so mancher Bürger sich um die Soziale Marktwirtschaft sorgt und der damalige BDI-Chef Thumann schon vor Jahren die Ächtung krimineller Wirtschaftsbosse forderte, machen sich andere schon lange Gedanken um ein maßvolles, gerechtes und verständliches Steuersystem.

Eine vernünftige und transparente Steuergesetzgebung in einem Klima eines einvernehmlichen Miteinander von Bürgern und Staat ist immer die wesentlich bessere Alternative für das Gemeinwohl als Steuersünder, Fahndungen, ständiges Misstrauen und am Ende gar ein Spitzel-Staat, der kriminelle Denunzianten mit Millionenbeträgen belohnt.

Einer, der genau weiß, wie Steuerrecht effizient funktioniert, ist der Finanz- und Steuerexperte Paul Kirchhof. Sein Steuerkonzept darf mit Recht als Reform bezeichnet werden. Es zeichnet sich nicht nur durch eine deutliche Verschlankung der Verordnungen sowie Verständlichkeit und Gerechtigkeit aus. Mauscheleien bei der Steuererklärung haben damit systembedingt kaum noch Spielräume.

Ein gutes Konzept dümpelt in der Schublade herum

Kirchhof, der kurz vor der Bundestagswahl 2005 zu Angela Merkels Kompetenz-Team zählte, wurde relativ kurzfristig und ohne nachvollziehbare Begründung vom Thron der Zukunft gestoßen. Während dieser außerordentlich unschöne Vorfall inzwischen Vergangenheit ist, bleibt Kirchhofs Steuerreform das, wofür sie von Anfang an konzipiert wurde: eine hochmoderne Reform, die jedem gerecht wird und in ihrer Effizienz weit in andere Ressorts reicht. Sie könnte endlich für eine der effektiven Rahmenbedingungen sorgen, deren Fehlen zu immer neuen Irritationen am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft führen. Das fertige Konzept liegt zum Greifen nahe in Kirchhofs Schublade. Es kann das alte, marode und mit undurchschaubaren Verordnungen behaftete Steuersystem nicht nur ersetzen, sondern vollständig revolutionieren.

Am Kassenhäuschen des Steuerrechts

Schlicht und ergreifend heißt es unter Paragraph 2, Abs. 4 in Kirchhofs Gesetzentwurf: „Die Einkommensteuerschuld beträgt ein Viertel des Einkommens.“ Und Kirchhof selbst interpretiert seinen Paragraphen mit den Worten: „Am Kassenhäuschen des Steuerrechts gibt der Bürger 25 Cent von jedem verdienten Euro ab; danach wird er in den Garten der Freiheit entlassen.“ Der Heidelberger Professor und frühere Verfassungsrichter stößt mit seinem Konzept auf immer breitere Zustimmung. Seine Gesetzesvorlage besticht durch Gerechtigkeit und Einfachheit pur. Er macht sich keine Gedanken um Subventionslandschaften gemäß Gießkannenprinzip zu Lasten der Steuerzahler und grübelt auch nicht über Pendlerpauschalen, steuerfreie Feiertagslöhne, Abschreibungsgesellschaften oder Eigenheimzulagen.

In seinem Konzept tauchen Subventionen jeglicher Art gar nicht erst auf. Sein Modell orientiert sich an einer sogenannten „Flat Tax“ und zeigt sich im hohen Maße als geeignetes Instrument, unser marodes Ertragssteuersystem zu reformieren. Damit kann nicht nur die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes gesteigert werden. Vielmehr leistet es einen erheblichen Beitrag zu einer dringend erforderlichen Effizienz, Gerechtigkeit, Einfachheit und Neutralität. Es schafft Wachstum und ist damit gleichzeitig ein wirksames Instrument zur Steuerung von
Arbeitsmarktproblematiken.

Eine „Flat Tax“ kann es richten

Der Begriff „Flat-Tax“ (Niedrig-Tarif oder auch Ein-Stufen-Steuer) entstammt der amerikanischen Steuerwissenschaft mit dem Hintergrund, ein einfaches, gleichmäßiges, effizientes sowie entscheidungs- und rechtsformneutrales Ertragssteuersystem zu schaffen. Mit einer Reform, die dem Gedanken einer „breitest möglichen Bemessungsgrundlage“ mit einem „niedrigst möglichen, einheitlichen Steuersatz“ folgt, soll es dem Staat unter Einhaltung einer strengen Haushaltsdisziplin und Wahrnehmung der Kernaufgaben die dazu erforderlichen Einnahmen verschaffen. Grundlage der „Flat-Tax“ ist ein niedriger, linearer Steuersatz. Die Höhe richtet sich nach dem Finanzbedarf des Staates sowie Steuerwirkungen. Ein durchgängiger, konsequenter Steuersatz ohne Ausnahmen von beispielsweise 25 Prozent trägt dazu bei, dass der Anreiz für persönliche Steuergestaltungen entfällt.

Die Befürchtung, das Modell schaffe einen Sozialabbau oder leiste unbilligen Härten Vorschub, ist unbegründet. Zur Vermeidung erforderlicher Progressionswirkungen bei der Besteuerung werden Grundfreibeträge, Kinderfreibeträge, Arbeitnehmer-Freibeträge sowie Sofortabschreibungen von Investitionen im betrieblichen Bereich hergestellt. In Hinblick auf das Steueraufkommen spielt die Bemessungsgrundlage eine entscheidende Rolle. Steuervergünstigungen werden grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bemessungsgrundlage verschiebt sich hin zum so genannten cash flow, indem Kapitalzufluss grundsätzlich besteuert wird. „cash flow“ bezeichnet eine wirtschaftliche Messgröße, mit deren Hilfe man die Zahlungskraft eines Unternehmens beurteilen kann. Es stellt den reinen Einzahlungsüberschuss dar, eine ausschließlich auf eine Periode bezogene Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen. Eine Gewinnermittlung berechnet sich daher ausschließlich aus der Differenz der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Instrumente, wie etwa Verlustabschreibungen, verschwinden vollständig. Verluste werden mit positiven Steuerbeträgen in der Zukunft verrechnet.

Der einheitliche Steuersatz hat enorme Vorteile. Bei Investoren sorgt er für Klarheit und Transparenz und reduziert Gestaltungsanreize erheblich. Durch eine lineare Ausrichtung entfällt der Anreiz einer periodischen Einkommensverschiebung, um eine niedrigere steuerliche Tarifbelastung zu erwirken. Zusätzlich entschärft es bisher nicht gelöste Probleme der belastungsneutralen Verknüpfung von Einkommen- und Körperschaftsteuer. Werden auch Körperschaftsteuergewinne mit dem einheitlichen Satz besteuert, sind Unternehmensgewinne (eine Freistellung der Ausschüttung von Kapitalgesellschaften und die Entnahme aus Personenunternehmen unterstellt) gleich belastet, unabhängig davon, ob sie in Körperschaften oder Personenunternehmen anfallen und ob sie ausgeschüttet oder einbehalten werden.

Der Vergleich lohnt

Eine Aufgabe der direkten Progression bei Einführung eines linearen Tarifs ist kein Nachteil im Sinne einer eventuellen sozialen Ungerechtigkeit. Ganz im Gegenteil! Nicht der Verlauf des Grenzsteuersatzes, sondern der Verlauf des Durchschnittssteuersatzes ist relevant. Somit steigt der Durchschnittssteuersatz mit steigendem Einkommen infolge der festgelegten Freibeträge. Eine solche „indirekte“ Progression wirkt umso deutlicher, je höher die gewählten Freibeträge sind. Eine Berücksichtigung des Existenzminimums findet ebenfalls im Rahmen der Festlegung der Freibeträge statt, weitergehende Transferleistungen sollen jedoch außerhalb des Steuersystems stattfinden. Da jedem Bürger ein steuerlicher Freibetrag zusteht, zeigt sich das Kirchhof-Modell außerordentlich familien- und kinderfreundlich und schafft eine dringend erforderliche Entlastung für den Personenkreis, der im Sinne einer gesellschaftlichen Wertschöpfung dafür sorgt, dass unserem Land Nachwuchs zur Verfügung steht.

Ein Berechnung lohnt, denn kleinere und mittlere Einkommen werden in jedem Fall deutlich entlastet. Kritiker werden sich allerdings schnell zu Wort melden, wenn sie den Personenkreisen angehören, die im stillen Kämmerlein überaus kreativ an der Steuererklärung herumfeilen. Mit dem radikalen Abbau von Subventions- und Ausnahmetatbeständen werden die vielfältigen Vergünstigungen ebenso straff verhindert, wie missbräuchliche, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dies trägt zu einer erheblichen Vereinfachung und Administration des Steuerrechts bei. Und auch einer steuermotivierten Fehlallokation von Kapital im In- und Ausland kann diese Gesetzgebung deutlich entgegentreten.

Mittel- und langfristiges Ziel

Die beschriebene „Flat-Tax“ hat allerdings aufgrund der Senkung des Einkommensteuertarifs auf ein für Unternehmen international wettbewerbsfähiges Niveau kurzfristig so hohe Steuerausfälle zur Folge, dass sich dieses Konzept in aller Konsequenz wohl nur mittelfristig durchführen lässt. Ein kurzfristiges Handeln ließe sich beispielsweise durch die Einführung eines zweistufigen Tarifs für Unternehmen realisieren und könnte als Einstieg und Übergangslösung dienen. Damit würde sich bereits temporär eine Belastungsneutralität zwischen Kapitalgesellschaften und kleinen und mittleren GmbHs gegenüber Personenunternehmen herstellen lassen. Kirchhofs Steuerreform steht für Investitionsfreundlichkeit und einem zu erwartenden deutlichen Wachstum. Darüber hinaus werden die Steuermittel steigen, um die nächsten Reformschritte zu tätigen und langfristig Mehreinnahmen zu sichern. „Der Staat darf den Bürger nicht gängeln, indem er ihm durch das Steuerrecht nahe legt, ob er als Unternehmer besser eine GmbH gründen oder als Arbeitnehmer lieber in das Umland ziehen soll“ sagt Kirchhoff.

Der parteilose Heidelberger Rechtswissenschaftler Kirchhof ist nicht nur Gelehrter sondern durchaus auch ein politischer Mensch. Das hat er in den zwölf Jahren als Richter am Bundesverfassungsgericht unter Beweis gestellt. „Politisch sein“ bedeutet für ihn, etwas für das Gemeinwesen zu tun. „Das Recht braucht die Chance sich durchzusetzen“, meint er. Und bringt seine Erfahrung als Hochschullehrer ein. „Geltendes Steuerrecht zu lehren, das nicht gerecht ist, ist eine Zumutung für einen Hochschullehrer“ und so will er Recht nicht nur lehren, er will es auch aus Überzeugung billigen. Vielleicht kann er zukünftig dieses Recht durchsetzen. Dazu benötigt er neben dem Vertrauen der Bürger vor allem auch eine Akzeptanz in den politischen Reihen. Akzeptanz und Vertrauensvorschuss in ein Konzept, dass neben den beschriebenen Vorteilen auch für einen drastischen Bürokratie-Abbau steht.

Kirchhof – der ernsthafte Arbeiter

Kirchhof ist kein Spieler, er ist ein ernsthafter Arbeiter und müht sich um das Wohlergehen des Landes. Sein Ziel ist der Aufbruch und der Wunsch nach einer Verwirklichung echter Reformen, die Gerechtigkeit wiederherstellen können. Der Staat muss in die Pflicht genommen und zum wesentlich sparsameren Umgang mit den anvertrauten Steuergeldern gezwungen werden. Das beweist allein die immense Staatsverschuldung und die Agitationen in der derzeitigen Eurokrise. Das eigentlich Revolutionäre aber ist Kirchhoffs Ziel, langfristig ein Steuersystem zu schaffen, in dem Bürger und Unternehmen gleich besteuert werden und es keine Rolle mehr spielt, womit man sein Geld verdient. Damit leistet diese Reform einen erheblichen Beitrag zu mehr Chancen am Arbeitsmarkt und einem gerechten Lastenausgleich. Ein Konzept mit unschätzbarem Wert.

Größte Reform in der Geschichte der Bundesrepublik

Mit Kirchhofs Modell könnte damit die größte Reform in der Geschichte der Bundesrepublik realisiert werden, weil es das Pferd nicht von hinten aufzäumt und Ursache und Wirkung nicht miteinander verwechselt. Zwar steht Kirchhof nach der damaligen, peinlichen Demontage durch die CDU für ein politisches Amt nie mehr zur Verfügung. Das hindert jedoch niemanden, die Dienste des Steuer- Experten zu nutzen. Verzögerungen von Maßnahmen, die eine positive Entwicklung durch ein innovatives Konzept forcieren können, sind jedenfalls verlorene Zeit und einmal mehr verwirkte Chancen für unser Land.

Folgen Sie Spreezeitung auf Facebook, um keine spannenden Artikel zu verpassen.

Biografische Daten Prof. Dr. Paul Kirchhof
geb. 1943, Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg und München, Promotion 1968 in München, Habilitation 1974 in Heidelberg, 1975 ordentlicher Professor für öffentliches Recht an der Universität Münster, Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Münster, 1976 bis 1978 Prorektor der Universität Münster, 1980 bis 1981 Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, seit 1981 ordentlicher Professor für öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, 1986 Ablehnung eines Rufes an die Universität Freiburg i.Br., 1987-1999 Bundesverfassungsrichter; Stellv. Vorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission e.V., Karlsruhe. Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, Köln. Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages e.V., Bonn.

    Wichtige Veröffentlichungen:

  • Monographien, Beiträge und Kommentierungen auf den Gebieten des Staatsrechts, Finanz- und Steuerrechts sowie Verwaltungsrechts
  • Herausgeber des Handbuchs des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland (zusammen mit Josef Isensee)
  • Herausgeber eines Kommentars zum Einkommensteuerrecht (zusammen mit Hartmut Söhn)
  • Mitherausgeber von Schriftenreihen und Zeitschriften zum Staatsrecht und zum Steuerrecht

Fotos: Jura-Univ. Heidelberg / Paul Kirchhof

Source: Tausende Fälle der Steuerhinterziehung mit einem Schaden in Milliardenhöhe sollen die von den Bundesländern angekauften Steuer-CD`s ans Tageslicht gebracht haben. Was mit der damaligen Hausdurchsuchung des Ex-Postchefs Zumwinkel begann, führt zu etlichen weiteren Verfahren - Ende offen. Seitdem flammt sie wieder auf, die Diskussion um Gerechtigkeit und einer Vorbildfunktion deutscher Vorzeigebürger. Ein neues Steuersystem muss her.

2 Responses to Silberstreif am Horizont

  1. Weiß Eckardt at 23:05

    Meines Erachtens kann das Kirchhofsche Flat-Tax-Modell ein Exportschlager werden in der EU, zuallererst in Griechenland,als letztes Land Deutschland. Damit wäre die Finanzunion sehr bald realisiert !
    Die Griechen hätten den riesen Vorteil eines einfachen und übersichtlichen Steuersystems das sozial und gerecht ist, darauf legen die Griechen besonderen Wert!
    Mit der Erfassung aller Steuerbürger, mit ihren steuerlich wirksamen Merkmalen, die meisten sind eh Passbesitzer, dh. bekannt, ließe sich dieses Steuersystem in sehr kurzer Zeit in Betrieb nehmen.
    Ich denke Prof. P. Kirchhof wäre begeistert.
    Er sollte sein System dem Tsipras doch mal vorstellen !

    Eckardt Weiß

    Antworten
  2. normalo at 10:16

    Herr Eckardt Weiß

    …alles Wunschgedanken. Bei den Verschuldungsorgien hilft auch ein Kirchhoff Modell nicht weder in Griechenland noch in anderen Euroländer

    Antworten