Redaktion Spreezeitung


Restaurantbesuch: Reste einpacken lassen – ein No-Go?

Im Urlaub und an Feiertagen steht oftmals ein Restaurantbesuch auf dem Plan. Ob festliches Menü oder üppiges Buffet: Bleibt einiges von den Köstlichkeiten übrig, stellt sich in Zeiten der Nachhaltigkeit schnell die Frage, was mit den restlichen Lebensmitteln geschieht. Also einpacken lassen und mitnehmen, oder ist das ein absolutes No-Go?

(Foto: dolgachov/Clipealer.de)

Essensreste vom Restaurant mitnehmen oder besser nicht? (Foto: dolgachov/Clipealer.de)

Die einen würden es niemals tun, andere wiederum kennen keinerlei Vorbehalte: Verzehrreste vom Restaurantbesuch einpacken zu lassen, um es mitzunehmen, spaltet die Gesellschaft nach wie vor. Von unschicklich bis verschwenderisch lauten beurteilende Kommentare. Doch in Zeiten, in denen das Wort Nachhaltigkeit einen immer höheren Stellenwert bekommt, ist ein Hinterfragen legitim.

Die Beurteilung, ob die Mitnahme von Verzehrresten aus dem Restaurant den eigenen Verhaltensansprüchen genügen oder nicht, kann jeder für sich selbst beantworten. Daneben gibt es andere Aspekte, die es zu beachten gibt. Denn viele Gastronomen erklären, dass eine Mitnahme aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich ist. Ist da etwas dran?

Bundesministerium nimmt Stellung

Genau zu dieser rechtlichen Fragestellung hat nun das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Stellung bezogen und informiert zu Möglichkeiten der Mitnahme nicht verzehrter Speisen. Die Wertschätzung für unsere Lebensmittel zu stärken ist ein besonderes Anliegen von Bundesministerin Julia Klöckner (CDU). Im Februar hat sie ihre Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgelegt, die das Bundeskabinett beschlossen hat.

Erstmals werden alle Beteiligten der Wertschöpfungskette in die Pflicht genommen, sich auf konkrete Reduktionsziele zu einigen und Maßnahmen zu entwickeln. Ziel ist es, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. Eine wirksame Maßnahme ist die Mitnahme nicht verzehrter Speisen aus Restaurants oder von Buffets. Hierzu gibt das Ministerium folgende Erklärungen heraus:

    Mitnahme von Speiseresten im Restaurant:

    Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die der Mitnahme von Essensresten, die im Eigentum des Gastes sind, entgegenstehen. Einige Gastronomen sehen jedoch offenbar ein Haftungsrisiko, wenn die Kühlkette infolge der Mitnahme nicht eingehalten wird und die Speisen verderben. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Durch die Mitnahme der bereits in seinem Eigentum befindlichen Speisereste geht gleichzeitig auch die Haftung für die Haltbarkeit und Qualität der Speisereste auf den Gast über. Wenn der Gast die Speisen dann nicht richtig aufbewahrt, liegt dieses Fehlverhalten in seinem Verantwortungsbereich.

    Mitnahme von Speisen vom Buffet:

    Grundsätzlich gilt das gleiche für Reste vom Buffet. Wer das Buffet bestellt und bezahlt, kann die Reste daher in der Regel mit nach Hause nehmen. Allerdings hängt dies von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab. Es empfiehlt sich, dies bereits bei Vertragsabschluss zu regeln. Einige Gastronomen lassen sich den Haftungsausschluss schriftlich bestätigen, bevor sie dem Gast die Lebensmittel mitgeben.

Anders sehe es mit der Weitergabe von Speisen vom Buffet an soziale Einrichtungen aus, erklärt das Ministerium. Bei der Abgabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen sind die Regelungen des Lebensmittelrechts, einschließlich der Regelungen zur Lebensmittelhygiene einzuhalten. Demnach dürfen nur sichere und zum Verzehr geeignete Lebensmittel weitergegeben werden.

Bei Lebensmitteln, die bereits auf einem Buffet waren, kann dies nicht mehr gewährleistet werden. Daher sind diese Lebensmittel von der Weitergabe an soziale Einrichtungen ausgeschlossen, erläutert das Ministerium weiter. Durch gute Planung und Organisation lassen sich Lebensmittelabfälle in diesem Bereich reduzieren, etwa indem Lebensmittel für das Buffet öfter nachgelegt werden und nicht alles von Anfang an angeboten wird.

Verweise:
Oscar für Lebensmittelretter

 

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