Dr. Alexander Krüger


EZB ohne weiteren Tatendrang

Nach der ereignisreichen Ratssitzung im März hat es heute keinen weiteren Tatendrang der EZB gegeben. Allerdings befasst sich die Notenbank wegen des negativen Einlagesatzes mit einer Entlastung für Finanzinstitute. Zu dieser wird es aus unserer Sicht nur kommen. Eine Kommentierung von Dr. Alexander Krüger.

(Foto: matthi/Clipdealer.de)

Die EZB sprüht derzeit nicht unbedingt vor Tatendrang.

(Foto: matthi/Clipdealer.de)

Zu einer Entlastung wird es kommen, wenn die EZB ihr Mindesthaltbarkeitsdatum für das aktuelle Leitzinsniveau weiter streckt. Nach der Verlängerung seines extremen Krisenmodus Anfang März hat der EZB-Rat auf seiner Sitzung heute keinen weiteren Tatendrang gezeigt. So hielt er an der seinerzeit zeitlich gestreckten Forward Guidance fest, der zufolge

„die Leitzinsen der EZB mindestens über das Ende 2019 (…) auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden“.

Die Details der von September 2019 bis März 2021 im vierteljährlichen Vollzuteilungs-Rhythmus erfolgenden Langfristtender sollen demnächst benannt werden.

Milderung von Belastungen

Auf der Pressekonferenz ließ EZB-Präsident Mario Draghi erneut erkennen, dass sich die Notenbank mit einer Milderung der vom negativen Einlagesatz ausgehenden Belastung für überschüssige Liquiditätsreserven von Finanzinstituten befasst. Die Hoffnung, deren Profitabilität könne etwa durch einen gestaffelten Einlagesatz bald erhöht werden, nährte Draghi aber nicht. Er erklärte, dass dies noch genauer analysiert werde. Zudem verwies er auf den großen Instrumentenkasten der EZB.

Unseres Erachtens wird vorerst offenbleiben, ob und wie die EZB künftig für Entlastung sorgt. Hierfür gibt es einen gewichtigen Grund: Da die Notenbank eine Leitzinserhöhung perspektivisch noch im Auge hat, könnten entlastende Maßnahmen, wie etwa die Einführung eines gestaffelten Einlagesatzes, entgegen ihrer Absicht als Hinweis auf deutlich länger unverändert bleibende Leitzinsen ausgelegt werden. Wir erwarten daher, dass die EZB diese erst beschließen wird, wenn sie den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Leitzinsanhebung tatsächlich (deutlich) aufgeschoben hat.

EWU-Wachstum bis auf Weiteres mäßig

Dass es dazu kommt, steht für uns außer Frage. Immerhin dürften die Konjunkturdaten zeigen, dass das EWU-Wachstumstempo bis auf Weiteres mäßig bleibt. Anders als die EZB rechnen wir für 2020 zudem nicht mit einer Wachstumsbeschleunigung. Da das Aufwärtspotenzial für die aktuell bei 1,4 % liegende Inflationsrate nur gering ist, wird die EZB ein Umfeld für eine Leitzinserhöhung wohl noch lange nicht erkennen.

Sie dürfte die Mindesthaltbarkeit des aktuellen Leitzinsniveaus daher im Sommer erneut verlängern, anders als im März aber wohl um deutlich mehr als drei Monate. Eine Leitzinserhöhung erwarten wir weiter für frühestens 2021. Die wohl weniger attraktiven Details für die neuen Langfristtender dürften im Sommer benannt werden. In ihrem extremen Expansionsgrad sitzt die EZB fest im Sattel.

Verweis auf Interview (www.spreezeitung.de):