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Politik

LobbyControl fordert Rücktritt von Weidel

NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten heute über eine illegale Parteispende von mehr als 130.000 Euro von einem Schweizer Pharmakonzern an die AfD-Politikerin Alice Weidel. "Seit Jahren profitiert die AfD von millionenschwerer Wahlkampfhilfe, die über eine Agentur in der Schweiz abgewickelt wird", Ein Kommentar von Ulrich Müller von LobbyControl.

Redaktion Spreezeitung

Politischer Einfluss darf nicht vom Geld abhängen.“

"Es ist inakzeptabel, dass die AfD für den Bundestagswahlkampf ihrer Spitzenkandidatin große Geldsummen von einem Schweizer Konzern erhielt. Nach Parteienrecht sind Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland illegal. Der Kreisverband hätte die Spenden nach Parteienrecht sofort zurücküberweisen müssen. Das ist nicht geschehen. Alice Weidel sollte die Verantwortung dafür übernehmen und zurücktreten. Sie kann sich als stellvertretende Kreisvorsitzende und namentlich Begünstigte dieser Spende nicht herausreden.

Das ist bereits der dritte Fall dubioser Geldströme aus der Schweiz. Seit Jahren profitiert die AfD von millionenschwerer Wahlkampfhilfe, die über eine Agentur in der Schweiz abgewickelt wird. Diese Agentur hat zudem einzelne AfD-Politiker wie Jörg Meuthen und Guido Reil direkt mit Wahlwerbung unterstützt. Die Pharma-Spenden geben der Swiss-Connection der AfD nun eine neue Dimension."

Weidel ist neben Meuthen nun die zweite promintente wirtschaftsliberale Stimme in der AfD, die von Geldern aus der Schweiz profitiert hat. Sie ist zudem mehrfach im Kontext jener Tarnorganisation aufgetreten, welche die verdeckte Wahlwerbung zugunsten der AfD organisiert.

"Diese Ballung an dubiosen Geldströmen stinkt zum Himmel. Dieser ganze Komplex und seine Verbindungen müssen umfassend durchleuchtet werden. Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht zu erfahren, welchen Einfluss Konzerne, Unternehmer oder andere anonyme Kräfte im Hintergrund auf die AfD haben."

Bereits im Sommer hatte die Bundestagsverwaltung Wahlkampfhilfe der Schweizer PR-Agentur Goal AG für Meuthen als unzulässige Spenden beurteilt. Im bayerischen Landtagswahlkampf wurde zudem eine Zusammenarbeit von AfD-Kreisverbände und Kandidaten im Landtagswahlkampf mit der Tarnorganisation bekannt. Auch in diesem Fall stellt sich die Frage, ob diese Unterstützung rechtmäßig war.

"Die AfD hat offensichtlich ein systematisches Problem mit der Einhaltung des Parteienrechts",

so Müller.

Hintergrund

Die AfD hat seit März 2016 in allen zehn Landtagswahlkämpfen sowie im Bundestagswahlkampf von verdeckter Unterstützung durch den "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten" profitiert. Bei diesem handelt es sich um einen Briefkastenverein mit Sitz in Stuttgart, dessen Geschäfte von der Schweizer Werbeagentur Goal AG geführt werden. Insgesamt floss ein zweistelliger Millionenbetrag in Werbemaßnahmen zugunsten der AfD, u. a. Tausende Plakate, Millionen von Wahlkampfzeitungen, Anzeigen und Internet-Spots. Die Geldgeber sind unbekannt, die Partei behauptet, mit den Vorgängen nichts zu tun zu haben.

Rechtliche Einordnung:

Laut § 25 Abs. 2 Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden aus dem Ausland annehmen. Ausnahmeregelungen gelten für Spenden von Ausländern unterhalb 1000 Euro, für Spenden aus dem Auslandsvermögen von Deutschen bzw. EU-Bürgern und für Spenden von Firmen, die ihren Hauptsitz innerhalb der EU haben. Die Spenden an Weidels Kreisverband fallen nicht unter diese Ausnahmetatbestände.

Mehr zum "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten" finden Sie im lobbykritischen Online-Lexikon Lobbypedia.

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