"Es geht nicht nur um Lohn, Gehalt und Arbeitszeitregelungen"
Der wohl längste Streik in der Geschichte der Bahn hält Deutschland in Atem. Doch worum geht es konkret, warum haben sich die Fronten derart verhärtet und welchen Lösungstrategien bieten sich an? Fünf Fragen an Dr. Reinhard Bispinck, Abteilungsleiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Der wohl längste Bahnstreik der Geschichte bringt eine Menge Probleme für Reisende und Pendler mit sich. Kritik kommt aus allen Richtungen. Andererseits gilt das verfassungsrechtlich verbriefte Streikrecht, das oftmals das einzige probate Mittel ist, um berechtigte Ansprüche durchsetzen zu können. Doch welche Gründe liegen diesem Streit tatsächlich zugrunde, was ist von einer Zwangsschlichtung zu halten und welche Strategie könnte die verhärteten Fronten befrieden? Wir haben nachgefragt.
Herr Dr. Bispinck, der derzeitige Bahnstreik hält das ganze Land in Atem. Können Sie auf einen Nenner bringen, warum der Tarifstreit derart eskaliert?

Es geht bei diesem Streik nicht nur um Lohn, Gehalt und Arbeitszeitregelungen. Die GDL will auch sicherstellen, dass sie dauerhaft die Möglichkeit erhält, für ihre Mitglieder eigenständig Tarifverträge abzuschließen.
Umgekehrt möchte die Deutsche Bahn AG unbedingt vermeiden, dass für dieselbe Berufsgruppe, die Lokführer, unterschiedliche Tarifregelungen etwa mit der GDL und mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) im DGB getroffen werden. Das macht eine Einigung offenkundig sehr schwierig.
An welcher Stelle möchte die zuständige Gewerkschaft GDL in keinem Fall einknicken und halten Sie dies für gerechtfertigt?
Das Recht auf eigenständige Tarifverträge ist der GDL sicherlich der wichtigste Punkt. Sie kann sich dabei zu Recht auf die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie berufen.
Vor einigen Tagen regten einige Politiker eine „Zwangsschlichtung“ zur Lösung der Probleme an. Wäre eine solche Maßnahme überhaupt verfassungskonform?
Eine Zwangsschlichtung, die am Ende gegen den Willen einer oder beider Tarifvertragsparteien das Ergebnis einer Tarifverhandlung festschreibt, ist aus meiner Sicht mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Schlichtung kann nur auf freiwilliger Basis erfolgreich funktionieren.
Auch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will die Macht kleiner Gewerkschaften einschränken, die nur bestimmte Berufsgruppen vertreten und dennoch ganze Bereiche lahmlegen können. Voraussichtlich schon im Sommer soll ein entsprechendes Gesetz zur Abstimmung vorgelegt werden. Was halten Sie davon?
Ich glaube, dass das geplante Tarifeinheitsgesetz mehr Probleme verursacht, als es lösen kann. Unterschiedliche Tarifregelungen für dieselben Beschäftigtengruppen in einem Betrieb sind heute schon Alltag, wenn man allein das Beispiel der Leiharbeit betrachtet. Daran wird das Gesetz nichts ändern. Das Gesetz verschärft die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften, weil alle danach streben werden, als „Mehrheitsgewerkschaft“ die Anwendung der eigenen Tarifverträge zu sichern. Viele Juristen halten die vorgesehenen Regelungen überdies für einen nicht verfassungskonformen indirekten Eingriff in das Streikrecht der (kleinen) Gewerkschaften.
Welche Strategien könnten Ihrer Ansicht nach sowohl Verhandlungsbereitschaft als auch Kompromissfähigkeit zwischen den verhärteten Parteien GDL und Bahn AG wieder ankurbeln, damit zeitnah ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zustande kommt?
Ich hielte es für sehr sinnvoll, wenn beide Tarifparteien den Weg einer freiwilligen Schlichtung beschreiten würden. Diese darf allerdings nicht an unzumutbare Vorbedingungen geknüpft werden. Und die GDL sollte dringend darüber nachdenken, wie sie wieder zu einer vernünftigen Kooperation mit der EVG gelangt. Dies hat über lange Jahre hinweg gut funktioniert und wäre auch im Sinne der Gesamtbelegschaft der Deutschen Bahn AG. Unterschiedliche Interessen einzelner Beschäftigtengruppen können dann besser zum Ausgleich gebracht werden.



