Markus Krüsemann


Mindestlohn im Gastgewerbe führt nicht zur Katastrophe

Der Branchenverband des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes DEHOGA warnte vor Einführung des Mindestlohns vor fatalen Nebenwirkungen wie etwa sinkende Beschäftigung und Tarifflucht. Zwei Monate nach der Einführung ist von einer Katastrophe bei Gastronomie und Hotellerie allerdings nichts zu erkennen.

Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein Mindestlohn unverzichtbar.

(Foto: Themeforest)

Das Gastgewerbe ist eine Niedriglohnbranche par excellence. Atypische Beschäftigung ist weit verbreitet, Minijobs sind eher die Regel als die Ausnahme, und geringe Verdienste sorgen dafür, dass das Gastgewerbe zu den Branchen mit den höchsten Aufstockerzahlen gehört. Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum Januar 2015 ist das Gastgewerbe daher ganz besonders betroffen.

Katastrophe in Hotellerie und Gastgewerbe blieb bisher raus

Während sich viele Beschäftigte über höhere Verdienste freuen können, beklagt der DEHOGA, der Branchenverband des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes, höhere Personalkosten und warnte schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens vor fatalen Nebenwirkungen wie möglicherweise sinkender Beschäftigung bei Geringqualifizierten, steigender Jugendarbeitslosigkeit und Tarifflucht.

Zwei Monate nach Einführung des Mindestlohns ist von einer Katastrophe bei Gastronomie und Hotellerie nichts zu erkennen. Auch nicht in den neuen Bundesländern, die als besonders gefährdet gegolten haben. Die Thüringer Dehoga-Chefin, Gudrun Münnich, hat jetzt gegenüber der Thüringer Allgemeinen resümiert: „Nichts ist passiert, die Beschäftigten haben mehr Geld in der Tasche, sie profitieren von der neuen Gesetzesregelung, es gibt auch keine Entlassungen.“ Allerdings seien die Preise in der Hotellerie um 9 Prozent, in der Gastronomie allgemein um 13 Prozent und in der Gastronomie kleinerer Regionen sogar um 20 Prozent gestiegen.

Es werden keine negativen Beschäftigungseffekte erwartet

Ihre Einschätzung stützt sich auf die Befunde zweier Wissenschaftlerinnen des an der Hochschule Heilbronn angesiedelten Instituts für angewandte Marktforschung (H-InfaM). Deren mit Unterstützung des DEHOGA und der IHA durchgeführte Untersuchung zu den ökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns im Gastgewerbe hat ergeben, dass die Branche zwar höhere Personalkosten kompensieren muss, aber keine negativen Beschäftigungseffekte erwartet.

Laut einer Pressemitteilung der Hochschule Heilbronn habe die Befragung von deutschlandweit 1.512 Hoteliers und Gastronomen ergeben, dass die Personalkosten von 2014 auf 2015 in der Hotellerie im Schnitt um 9 Prozent, in der Gastronomie um 13 Prozent steigen würden. Die Steigerungen seien allerdings in der Hotellerie nur zu etwa zwei Drittel, in der Gastronomie zu 82 Prozent dem Mindestlohn zuzurechnen.

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen

Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen durch die Einführung des Mindestlohns sind je nach Betriebstyp, Region und Unternehmensgröße unterschiedlich. Kleinst- und Kleinbetriebe seien von der Einführung des Mindestlohns ökonomisch stärker betroffen, und auch die gastronomischen Betriebe in Ostdeutschland würden stärker unter den Folgen des Mindestlohns leiden.

Die durch den Mindestlohn verursachten Mehrkosten werden durch „Optimierung der Personalkosten“ und durch Preiserhöhungen kompensiert. So hätten 75 Prozent der Hoteliers und 88 Prozent der Gastronomen bereits einen Teil der Mehrkosten über eine Erhöhung der Verkaufspreise kompensiert oder planten dies. Dies ist vermutlich der wesentliche Grund dafür, dass die Branche laut Befragung auf die Gesamtzahl der Mitarbeiter bezogen keine negativen Beschäftigungseffekte erwartet.