Zum Inhalt
Suche
Politik

Fluggastdaten: Grüne fordern Überprüfung durch EuGH

Die Grüne Europafraktion unterstützt die Forderung, das geplante Abkommen der EU mit Kanada über den Austausch von PNR-Fluggastdaten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Hintergrund ist das Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und Kanada, das von der Europäischen Kommission und den kanadischen Behörden im Juni diesen Jahres unterzeichnet wurde.

SPZ / up

Jan Philipp Albrecht,  stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)
Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. (Foto: Fritz Schumann)

Die Grüne Europafraktion unterstützt die Forderung, das geplante Abkommen der EU mit Kanada über den Austausch von PNR-Fluggastdaten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Hintergrund ist das Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Kanada, das von der Europäischen Kommission und den kanadischen Behörden im Juni diesen Jahres nach langen Verhandlungen unterzeichnet wurde.

Zahlreiche Juristen argumentieren allerdings, dass die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April 2014 gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass PNR-Austauschsysteme der EU mit Drittländern nach EU-Recht nicht gültig sind. Das EU-Kanada PNR-Abkommen bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Im Zusammenhang mit der veränderten Rechtslage unterstützen die Grünen (zusammen mit Abgeordneten der ALDE, GUE / NGL und S&D) ein Verfahren, das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof für seine Rechtsauffassung vorzulegen, bevor darüber abgestimmt wird. Zum Vorhaben der Grünen, die Etscheidung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen, erklärt Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament:

"Ich fordere besonders die Konservativen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament auf, den Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Fluggastdatenabkommens mit Kanada zu unterstützen. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. April 2014 der anlasslosen Speicherung von personenbezogenen Daten einen Riegel vorgeschoben. Im Lichte dieses Urteils muss das geplante Abkommen auf den Prüfstand. Diese Einschätzung teilte der neue EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos, als er von den Abgeordneten angehört wurde. Auch im juristischen Dienst des Europäischen Parlaments wurden bereits erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Fluggastdatenabkommens mit dem Urteil des Gerichtshofs laut.

Es gibt zudem keinen Beleg dafür, dass die anlasslose Speicherung von Fluggastdaten den Sicherheitsbehörden hilft, Terroristen abzuwehren. Den Anschlag auf das kanadische Parlament in Ottawa im Oktober hat auch die bereits heute illegal praktizierte Weitergabe von Fluggastdaten nicht verhindert. Währenddessen ist nun klar, dass bereits vorhandenen Verdachtsmomenten schlicht nicht nachgegangen wurde. Der anlasslose Austausch von Fluggastdaten wird dazu benutzt, Sicherheit vorzutäuschen, aber er ist weder notwendig, noch geeignet, um Terroristen zu bekämpfen. Was wir stattdessen brauchen, ist eine verbesserte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden."

Mehr aus Politik

Aktuelles zur Woche des Grundeinkommens

Am heutigen Montag, den 16.09.2019, beginnt die Woche des Grundeinkommens. Diese Aktion findet seit 2008 traditionell in der 38. Kalenderwoche, also in der Regel in...

Redaktion Spreezeitung

Vollbremsung: Das Auto muss weg!

Das Auto tötet jährlich Millionen Menschen, zerstört die Umwelt und die Atmosphäre. Schuld daran ist eine allmächtige Autoindustrie, die die Welt jedes Jahr mit mehr...

Redaktion Spreezeitung

Seenotrettung: 82 Gerettete in Lampedusa an Land

Nach einer tagelangen Wartezeit zur Anlandung informierte die Seenotrettungsleitstelle Rom heute SOS MEDITERRANEE darüber, dass die im zentralen Mittelmeer geretteten...

Ursula Pidun