Ursula Pidun


Dumpinglohn-Masche Werkvertrag

Werkvertrag - so lautet das neue Zauberwort kreativer Unternehmer. In Zeiten von "equal pay" (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) sollen sie wie ein Schutzschild gegen Tariflöhne und Lohnuntergrenzen dienen, ohne gleich mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Interview mit Prof. Dr. Peter Schüren.

Skeptiker, die schon bisherige Lohndumping-Modelle mit einem unguten Gefühl zur Kenntnis nehmen, bekommen Nachhilfe in Sachen „moderne Arbeitswelt“. Es geht noch stringenter. Der sogenannte Werkvertrag macht aus Lohnkosten schlichtweg Sachausgaben. Damit lassen sich Rechtsverbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern aushebeln. Wir haben nachgefragt. Im Gespräch mit Prof. Dr. Peter Schüren, Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Westfälischen Wilhelm-Universität Münster.

(Foto: Peter Schüren)

Prof. Schüren, einige Unternehmen nutzen das Instrument „Werkvertrag“ zur Aushebelung von Tarifen und Lohnuntergrenzen. Was müssen wir uns unter solchen Verträgen vorstellen und wem nützen sie tatsächlich? 

Ein Unternehmen kann den Produktionsprozesses selbst komplett erledigen oder Anteile an andere Unternehmen fremdvergeben. Das ist die alte Frage „make or buy“ – selber machen oder einkaufen. Wenn man etwas selber macht, dann macht man das mit eigenen Mitarbeitern oder mit Leiharbeitnehmern. Die Fremdvergabe erfolgt im Regelfall über Werkverträge oder Werklieferungsverträge. Das ist ganz unproblematisch, wenn die Leistungen, die man einkauft, vom Werkunternehmer in eigenen Betriebsstätten außerhalb des Betriebsgeländes des Werkbestellers erledigt werden.

Schwieriger wird es, wenn der Werkunternehmer mit den Anlagen des Auftraggebers auf dessen Betriebsgelände die Leistung erbringt. Auch auf dem eigenen Gelände mit den Betriebsmitteln des Werkbestellers lassen sich echte Werkverträge abwickeln. Dann muss aber dafür gesorgt werden, dass der Werkunternehmer tatsächlich als Unternehmer alles selbst organisiert und auch wirklich die rechtliche Verantwortung und das komplette Qualitätsmanagement für das übernimmt, was er herstellt. Kann der Werkunternehmer das nicht, wird schnell die Grenze zur bloßen Personalgestellung (Arbeitnehmerüberlassung) überschritten. Das ist dann nicht legal. Solche Scheinwerkverträge, bei denen unter dem Deckmantel eines Werkvertrages in Wirklichkeit nur Personal beschafft wird, sind illegal und dienen oft nur zum Lohndumping.

Wie beurteilen Sie solche Verträge in rechtlicher Hinsicht? Ist alles „wasserdicht“? 

Ob ein Werkvertrag ein echter Werkvertrag ist oder sich als Scheinwerkvertrag und illegale Arbeitnehmerüberlassung entpuppt, hängt von den Einzelheiten der Abwicklung ab. Man kann das nur herausfinden, wenn man sehr genau überprüft, was die Beteiligten tatsächlich machen. Sehr niedrige Löhne sprechen eher für Scheinwerkverträge, denn echte Werkverträge stellen höhere Anforderungen an Mitarbeiter und Führungskräfte des Werkunternehmers. Wer Scheinwerkverträge praktiziert, riskiert sehr viel – das reicht bis ins Strafrecht.

Sind solche Geschäfte mit Arbeitnehmern in ethischer Sicht irgendwie akzeptabel? Schließlich werden Menschen abrechnungstechnisch wie Sachen gehandelt. 

Bei einem echten Werkvertrag werden Menschen nicht wie Sachen abgehandelt. Wenn ich meine Küche vom Malermeister streichen lasse, der dann mit seinen zwei Gesellen kommt und das erledigt, behandele ich die Malergesellen auch nicht deshalb als Sachen, weil ich für das Streichen der Küche 500,- € bezahle. Unethisch wird es dort, wo Menschen unter dem Deckmantel eines Werkvertrages überlassen werden, um die Schutzvorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsrechts zu umgehen und Dumpinglöhne zu zahlen. Das lässt sich mit dem geltenden Recht gut bekämpfen – man muss es nur anwenden.

Viele Politiker äußern, schlecht bezahlte Arbeit sei immer noch besser sei, als gar keine Arbeit. Wie beurteilen Sie solche Äußerungen? 

Die Aussage, dass schlecht bezahlte Arbeit immer noch besser ist, als keine Arbeit, ist sehr problematisch. Ich halte es für falsch, wenn Dumping-Löhne akzeptiert werden, die nur mit ergänzenden Transferleistungen den Lebensunterhalt sichern können.

Relativ verfestigt hat sich auch die Ansicht, Wettbewerb in der globalisierten Welt lasse sich nur mit niedrigen (und niedrigsten) Löhnen realisieren. Teilen Sie eine solche Ansicht? 

Mir fehlt die Fachkompetenz, um dazu eine weiterführende Antwort zu geben. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die deutsche Wirtschaft durch Dumping-Löhne konkurrenzfähig wird. Auf den Feldern, auf denen die deutsche Wirtschaft international einen Spitzenplatz behauptet, werden keine Dumpinglöhne bezahlt.

Da wirtschaftliche Globalisierungsfaktoren nicht umkehrbar sind, könnte dies den Schluss zulassen, dass Niedriglöhne die Zukunft sind. Fortschritt sieht anders aus?

Das kommt sicherlich darauf an, wie Sie Fortschritt definieren. In einer Gesellschaft sollte Arbeit eine Möglichkeit zur finanziellen Existenzsicherung sein. Dazu sind Dumpinglöhne nicht geeignet.

Viele Unternehmen weisen glänzende Gewinnerträge auf. Das lässt sich für jedermann leicht recherchieren. Warum hat sich in Teilen der Wille verflüchtigt, Arbeitnehmer am Erfolg teilhaben zu lassen und anständige Löhne zu bezahlen? 

Ein wenig wird hier mitspielen, dass die Kostensenkung durch Lohnreduzierung bei hoher Arbeitslosigkeit ein verhältnismäßig einfaches Mittel ist, um Gewinne kurzfristig zu steigern. Es ist schwieriger Spitzenprodukte zu produzieren, als Löhne zu drücken. Mir scheint hier auch ein Zusammenhang zwischen dem Druck auf Führungskräfte, kurzfristige messbare Erfolge zu erzielen, und den gewählten Maßnahmen zu bestehen. Es wäre es besser, wenn Führungskräfte nicht nach solch kurzfristigen Gewinnsteigerungen beurteilt würden.

Die Folgen des besonders in Deutschland stark verbreiteten Niedriglohnsektors sind immens. Faktoren wie etwa zunehmende Armut, Altersarmut, psychische Erkrankungen etc. steigen drastisch. Warum wird nicht massiv gegengesteuert, wenn das Problem doch offensichtlich ist?

Ich meine, dass die Diskussion über die Folgen von deutlich verschlechterten Arbeitsbedingungen bislang noch gar nicht fundiert geführt worden ist. Man muss auch bedenken, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit, der in den letzten Jahren doch mit einigem Erfolg betrieben wurde, zum Teil zumindest auch auf die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen zurückgeht. Ich meine, dass es sich hier um Fragen handelt, bei denen es weder einfache Lösungen gibt, noch bei denen Eingriffe des Staates in kurzer Zeit zu schnellen, tiefgreifenden Änderungen führen. Die einsetzende Mindestlohndiskussion und das Ende des Lohndumpings in der Leiharbeit sind für mich gute Anzeichen einer „Trendwende“.

Ist abhängige Beschäftigung überhaupt noch die geeignete Arbeitsform? Ein ausgewogenes Geben und Nehmen zwischen den Vertragspartnern wurde zu Lasten der Arbeitnehmer vielfältig erheblich aufgeweicht? 

Die aktuellen Probleme liegen nicht daran, dass Arbeitsverhältnisse die überwiegende Gestaltungsform für die Erbringung von Arbeitsleistung sind. Wir haben aber ein deutliches Defizit an kollektiver Interessenvertretung auf Arbeitnehmerseite. Daran sind nicht nur die Gewerkschaften schuld. Es hat damit zu tun, dass immer weniger Menschen sich gewerkschaftlich organisieren. Ohne kollektive Interessenvertretung haben Arbeitnehmer auf Dauer keine Chance, einen angemessenen Anteil an dem zu erlangen, was sie durch ihre Arbeit schaffen. Man sieht das ganz deutlich daran, dass dort, wo der Organisationsgrad hoch ist, die Arbeitsbedingen regelmäßig besser sind, als dort, wo er niedrig ist.

Wirtschaft ist für die Menschen da, nicht umgekehrt. Ist es tatsächlich noch so, oder haben sich die Vorzeichen – auch in Hinblick auf eine entsprechend tangierende Politik – ins krasse Gegenteil umgekehrt?

Wirtschaft ist auch heute noch für Menschen da. Die Frage ist für welche. Die veränderte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums, die in den letzten 20 Jahren zu beobachten war, ist für den sozialen Frieden langfristig nicht förderlich. Das lässt sich aber nur verändern, wenn die Betroffenen ihre Interessen erkennen und auch angemessen vertreten. Die Rolle des Arbeitsrechts ist hier sehr begrenzt. Es ist zwar seiner Funktion nach Arbeitnehmerschutzrecht. Es kann nur dabei helfen, dass grobe Missbräuche unterbleiben. Ob die Menschen den vorhandenen Rahmen für die Interessenvertretung nutzen, entscheiden sie selbst. Ein Beispiel: Wenn die betroffenen Leiharbeitnehmer im Jahr 2003 nur zu einem Drittel gewerkschaftlich organisiert gewesen wären, hätte niemand gewagt, mit einer christlichen Scheingewerkschaft Pseudotarife mit € 4,81 Stundenlohn abzuschließen. Die Wehrlosigkeit gegenüber solchen Missbräuchen ist auch selbstverschuldet.

Das Interview führte Ursula Pidun

Foto: P. Schüren, Uni Münster / Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht

Source: Prof. Dr. Peter Schüren zur "Dumpinglohn-Masche"

2 Responses to Dumpinglohn-Masche Werkvertrag

  1. Marie-Christine Höferlin at 14:32

    Warum sind die Deutschen in der heutigen Zeit so dumm und lassen sich derart ausbeuten? Wenn keiner mehr für Dumpinglöhne und Sklaven-Mittelalter-Jobs arbeiten ginge und sich weigern würde, wäre dieser Sektor schnell ausgerottet. Sind die Menschen sich denn nichts mehr wert? Gruss an die Leiharbeiter-FDP und die DDR-Tante Murksel!!!

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  2. BuFiPo at 7:44

    Der Fehler liegt im System und „sie“ sind politisch gewollt. Die Grundlagen finden sich im § 631 BGB.

    Im Grunde genommen gibt es keinen echten Werkvertrag – es handelt sich dabei in fast allen Fällen um illegale Arbeitnehmerüberlassung.

    Deutschland hat darüber hinaus mit vielen Ländern sog. Entsende- bzw. Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese werden aber in vielerlei Hinsicht missbraucht um Billigarbeitskräfte aus dem Ausland für Tätigkeiten in Deutschland anzuwerben.

    Ein weiteres Problem besteht darin, dass sich viele Länder weigern, einmal von ihnen ausgestellte Entsendebescheinigungen – auch wenn sie erstunken und erlogen sind – zurück zu nehmen.

    Darüber hinaus lässt sich nur schwerlich prüfen, ob die „Entsendefirma“ tatsächlich existiert (Scheinfirma) bzw. ob es sich lediglich um eine Briefkastenfirma bzw. ein Anwerbebüro handelt.

    Um diesen Missbrauch zu stoppen, braucht es entsprechende Rechtsgrundlagen und eine BUNDESFINANZPOLIZEI – wie sie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert.

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