„Es gibt schwerwiegende Mängel in unserem Rechtsstaat“
Horst Trieflinger ist Vorsitzender des Vereins gegen Rechtsmißbrauch e.V., der 1989 von Bürgern gegründet wurde, die schlechte Erfahrungen mit der Justiz und/oder Rechtsanwälten gemacht haben. Inzwischen hat der Verein 600 Mitglieder und setzt sich dafür ein, dass Recht und Gerechtigkeit und nötige Reformen in Justiz und Anwaltschaft von der Politik anerkannt und durchgesetzt werden. Wir haben nachgefragt.
Herr Trieflinger, Sie haben den Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V. gegründet. Warum ist ein solcher Verein erforderlich?
Anlass für die Gründung des Vereins gegen Rechtsmißbrauch, dessen Initiator ich bin, waren meine schlechten Erfahrungen mit zwei Rechtsanwälten. Da sie für ihre schlechten Dienste, die zu beträchtlichen Schäden für mich geführt haben, haftbar sind, habe ich beide Rechtsanwälte auf Schadensersatz verklagt.
Meine Erfahrung war – obwohl ich in beiden Fällen die falsche, d.h., die mich schädigende Handlungsweise dieser Anwälte bewiesen habe – dass die Justiz sie durch rechtsfehlerhafte Urteile gedeckt hat. Dies führte bei mir zu der Erkenntnis, dass hiergegen etwas getan werden muss. Leider ist festzustellen, dass bei Haftungsklagen gegen Rechtsanwälte die Justiz gar nicht so selten den Rechtsanwalt widergesetzlich bevorzugt.
Wann wurde der Verein gegründet und wie viele Mitglieder gibt es bereits?
Der VGR wurde am 2.10.1989 gegründet und ist am 6.11.1990 beim Amtsgericht Frankfurt am Main in das Vereinsregister unter der Nr. VR 9646 eingetragen worden. Der VGR hat derzeit 600 Mitglieder und führt in Frankfurt, Diez und Düsseldorf in regelmäßigen Abständen Mitgliederversammlungen durch. Im Oktober d.J. hat der ehemalige Panorama-Redakteur Dr. Joachim Wagner in Frankfurt einen Vortrag gehalten über sein Buch „Vorsicht Rechtsanwalt“ und im November d.J. Dr. Wilhelm Schlötterer über „Der Fall Gustl Mollth – Der größte politische Justizskandal der Bundesrepublik Deutschland“. Herr Dr. Schlötterer hat den Fall Mollath öffentlich bekannt gemacht und hierüber ausführlich berichtet in seinem Buch „Wahn und Willkür“, Heyne Verlag 2013.
Außerdem führen wir in Abständen Informationsveranstaltungen in größeren Städten durch, wie etwa in Berlin, Hamburg, Hannover und München. Um die Öffentlichkeit, Politik, Juristen und Rechtsprechung auf die Missstände in Anwaltschaft und Justiz hinzuweisen, verteilen wir Aufrufe an die Teilnehmer(innen) von Juristen-, Anwalts- und Richtertagen sowie den Parteitagen der großen Parteien.
Welche Mängel gibt es aus Ihrer Sicht in unserem Rechtsstaat zu beklagen?
Es gibt schwerwiegende Mängel in unserem Rechtsstaat und dies besonders in der Rechtsprechung. Es gibt zwar Vorschriften, die der Selbstkontrolle der Rechtsprechung dienen – und zwar § 339 Strafgesetzbuch (Rechtsbeugung) und § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz (Dienstaufsicht) – die aber durch den Bundesgerichtshof als letztverbindliche Instanz für die Auslegung beider Vorschriften gesetzwidrig ausgelegt worden sind, so dass sie ihrer Kontrollaufgabe nicht mehr gerecht werden können. Dadurch schottet sich die Rechtsprechung von fast jeder Kritik an ihren Entscheidungen (Urteil, Beschluss) ab mit den entsprechenden negativen Folgen für viele Rechtsuchende. Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert.
Ihr Anliegen ist es, mehr Öffentlichkeit und Kontrolle zu schaffen?
Richtig, unser Verein macht die Öffentlichkeit, besonders aber die Politiker immer wieder darauf aufmerksam, dass die fehlende Selbstkontrolle der Rechtsprechung wieder hergestellt werden muss. Dazu ist es erforderlich, die Dienstaufsicht über Richter auf einen von den Gerichtspräsidenten unabhängigen Justizombudsmann zu übertragen. Wenn der Richter weiß, dass er seine gesetz- oder rechtswidrige Entscheidung rechtfertigen muss, dann wird er seine richterliche Arbeit gewissenhafter und sorgfältiger erledigen. Außerdem muss die Strafbarkeit der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) wieder hergestellt werden. Dazu haben vor vielen Jahren namhafte Rechtsprofessoren den Vorschlag gemacht, auch die minder schwere Rechtsbeugung unter Strafe zu stellen, und zwar mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.
Wie würden sich solche Gesetzesänderungen in der Praxis auswirken?
Wäre die Politik dazu bereit, dies im Bundestag zu beschließen, dann ist anzunehmen, dass die Strafjustiz eher bereit ist, einen Richter wegen Rechtsbeugung zu verurteilen, da er wegen der Mindeststrafe von sechs Monaten nicht aus dem Richterdienst ausscheiden muss. Der Vorteil ist, dass der Betroffene dann das Verfahren erneut betreiben kann und dann möglicherweise Recht bekommen wird. Details dazu finden Sie auf unserem Internet-Auftritt www.justizgeschaedigte.de unter Justiz/Anwaltschaft und dann unter Rechtsprechung und außerdem unter Videos/Links.
Urteile der ersten Instanz können in einer Berufungsinstanz dahingehend überprüft werden, ob der Sachverhalt korrekt festgestellt und Gesetz und Recht richtig angewandt wurden. Zusätzlich gibt es noch die Revisionsinstanz, die Urteile nur prüft, ob Gesetz und Recht eingehalten wurden. Sind aus ihrer Sicht diese gerichtlichen Kontrollen nicht ausreichend?
Die gerichtlichen Kontrollen reichen leider nicht aus. In der Tat behaupten Richter und Rechtspolitiker ständig, diese beiden Instanzen würden zur Kontrolle ausreichen, zumal in jeder Instanz weitere Rechtsmittel wie die Beschwerde gegen Beschlüsse etc. und die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bereitstehen, um fehlerhaften Entscheidung vorzubeugen. Dass dem nicht so ist, beweist z.B. der Fall Mollath, der allerdings nur die Spitze des Eisbergs ist. Kenner unserer Rechtsprechung sind der berechtigten Meinung, dass 25 bis 30 Prozent aller Urteile Fehlurteile sind. Der Richter am Bundesgerichtshof Ralf Eschelbach hat Strafrechtsurteile auf Auffälligkeiten hin untersucht und daraus gefolgert, dass etwa ein Viertel der Strafurteile falsch sind (DER SPIEGEL Nr. 20/2012, Seite 59).
Damit rückt eine deutlich erkennbare und stringente Dienstaufsicht für Richter in den Fokus?
Das ist korrekt. Der ehemalige, inzwischen verstorbene BGH-Richter Dr. Herbert Arndt gibt in seinem Artikel „Grenzen der Dienstaufsicht über Richter“ in der Deutschen Richterzeitung von 1974, Seite 248, auch eine sehr gute Begründung für die Dienstaufsicht:
„Die Rechtfertigung und Notwendigkeit einer Dienstaufsicht in der Justiz, der sogenannten ‚Justizaufsicht‘, folgen aus der Pflicht des Staates, eine sachgerechte Rechtspflege zu schaffen und zu erhalten, der sogenannten ‚Justizgewährungspflicht‘.“
Aus dem Tätigkeitswort erhalten ergibt sich, dass die Dienstaufsicht eine ständige Aufgabe ist. Wie zuvor dargelegt, wird die Dienstaufsicht ihrer Aufgabe nicht gerecht, so dass unsere Forderung, sie auf einen von den Gerichtspräsidenten unabhängigen Justizombudsmann zu übertragen, im Interesse der Rechtsuchenden gerechtfertigt ist.
Neben solchen Forderungen Ihres Vereins bieten Sie Mitgliedern auch ganz konkrete Hilfestellungen?
Der VGR gibt seinen Mitgliedern Tipps zur Selbsthilfe, die jedes Mitglied dann umsetzen muss. Die Hauptarbeit liegt daher beim Mitglied. In einigen Fällen ist der Tipp dann eine „Lösung“, wenn es darum geht, dem Mitglied auf die Verjährung eines zivilrechtlichen Anspruches hinzuweisen, die z.B. in den §§ 195, 199 BGB geregelt ist. Z.B. kann ein Tipp sein, wenn es um einen Mietrechtsstreit geht, sich im Standardbuch von F. Sternel „Mietrecht“, neueste Auflage, sich sachkundig zu machen.
In etlichen Fällen hat der Hinweis an Mitglieder, dass der Rechtsanwalt für das erste Beratungsgespräch nicht mehr als € 190,– verlangen kann (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/RVG § 34 Abs. 1) dazu geführt, dass sie Geld zurückbekommen haben oder aber der Rechtsanwalt eine neue Rechnung mit einem geringeren Betrag erstellt hat. Ein wichtiger Hinweis ist, dass bei außergerichtlicher Tätigkeit des Rechtsanwaltes seine Vergütung verhandelbar ist. Dies bedeutet, dass der Mandant nicht die Vergütung akzeptieren muss, die im RVG vorgeschrieben ist. Man kann deshalb mit dem Rechtsanwalt vereinbaren, dass er für das erste Beratungsgespräch nur € 80,–/€ 100,– erhält.
Zählt so etwas nicht zu einer korrekten Beratungspflicht durch den Anwalt selbst?
Leider nein. Darüber hinaus machen manche Rechtsanwälte ihre Mandanten nicht darauf aufmerksam, dass gegen eine unanfechtbare Entscheidung (Urteil, Beschluss) noch die Gehörsrüge möglich ist. Für das Zivilverfahren ist dies in § 321a ZPO geregelt. Wenn diese Gehörsrüge nicht eingelegt wird, ist der Rechtsweg nicht erschöpft und die Verfassungsbeschwerde, die die Erschöpfung des Rechtsweges verlangt, ist dann aus formalen Gründen von vornherein zwecklos. Ich habe bereits in mehreren Dutzend Fällen Mitglieder auf diese nötige Gehörsrüge hingewiesen. In einem Fall hat ein Gericht nach meinem diesbezüglichen Hinweis an unser Mitglied sein Urteil aufgehoben.
Welche weiteren nennenswerten Erfolge gibt es?
Unter anderem die Hinweise, dass im Zivilverfahren die geschlossene Verhandlung in bestimmten Fällen wieder zu eröffnen ist (§ 156 Zivilprozessordnung/ZPO). Leider verschweigen Rechtsanwälte ihren Mandanten in der Regel, dass nach einer geschlossenen Verhandlung bis zur Verkün-dung des Urteils immer noch Rechtsvortrag und wenn danach neue Tatsachen bekannt geworden sind, auch neuer Sachvortrag möglich ist. Auch hierauf muss leider öfter hingewiesen werden.
Öffentlichkeit der Prozesse – das zählt zum grundlegenden Prinzip unseres Rechtssystems und ist ebenfalls ein besonderes Anliegen des Vereins?
Dass die Verhandlungen in der Regel öffentlich sind, hat seinen guten Grund: Die Öffentlichkeit dient auch der Kontrolle dessen, was Richter je im einzelnen Fall tun, d.h., ob sie je die Verfahrensordnung einhalten, dass also der Prozess entsprechend den Vorschriften der Verfahrensordnung geführt wird. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider beklagt, dass an den Gerichten täglich tausendfaches Verfahrensunrecht geschieht. Leider ist einigen Richtern offensichtlich nicht bekannt, dass nicht nur die Journalisten im Verhandlungsraum mitschreiben dürfen, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit, also alle anwesenden Personen.
Was können Sie bzw. der Verein hier an Hilfestellung leisten?
Eine wichtige Leistung unseres Vereines ist, dass wir unseren Mitgliedern, sofern möglich, Prozessbeobachtung durch Mitglieder anbieten. Die Erfahrung bestätigt, dass Rechtsanwälte und Richter sich mehr Mühe geben, wenn Publikum im Verhandlungsraum anwesend ist. Dies ergibt sich aus einer psychologischen Erkenntnis, die der Psychologe und Nobelpreisträger Daniel Kahnemann in DER SPIEGEL Nr. 21/2012, Seite 108, wie folgt bestätigt: „Wer sich beobachtet fühlt, handelt moralischer.“
In Hinblick auf einige spektakuläre Verhandlungen der Vergangenheit, wie etwa dem Hoeneß-Prozess oder im Fall des Alt-Bundespräsidenten Christian Wulff kommt allerdings durchaus der Verdacht gezielter Showprozesse auf. Ein moderner Pranger sozusagen, noch vor einem Urteil. Ist das in Hinblick auf die jeweils Angeklagten noch fair?
Eine Gerichtsverhandlung kann eigentlich nur ein moderner Pranger für den Normalbürger werden. Dass Prozesse gegen Prominente auch immer einen gewissen Schaucharakter mit sich bringen, liegt in der Natur der Sache. Prominente wie Hoeneß oder der ehemalige Bundespräsident Wulff haben allerdings so gute Anwälte zu ihrer Verteidigung, dass keine Gefahr besteht, dass ein Richter sie unfair behandelt.
Durch die beträchtliche Öffentlichkeit, vor allem auch der Presse, ist garantiert, dass sich Richter in solchen Verfahren keine gesetzwidrigen Handlungen, wie dies beim Normalbürger gar nicht so selten vorkommt, erlauben. Ein Beispiel: Es geschieht wiederholt, dass es Richter einer Partei im Verhandlungssaal verbieten, zu ihrer Sache zu sprechen, was gesetzwidrig ist. Leider lassen Anwälte dies geschehen, statt dafür zu sorgen, dass ihr Mandant zur Sache sprechen darf. Andernfalls wäre dies ein Grund, diesen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
Beobachten Sie in unserem Justizgefüge eine Zunahme von Einflussnahmen?
Dies kann nur vermutet werden, denn wenn dies geschieht, so erfolgt dies hinter den Kulissen. Die Richter selber setzen sich aber gewollt dem Einfluss aus, wenn sie Nebentätigkeiten ausüben, die zu Interessenkollisionen führen können. Ich meine richterliche Nebentätigkeiten als Treuhänder für Banken und Versicherungen, als Vortragsredner, als Seminarleiter, als Leiter von betrieblichen Einigungsstellen und als Schiedsrichter, die Streitigkeiten zwischen Unternehmen schlichten. Im Jahr 2012 übten in Hessen an den Arbeitsgerichten 48,8 Prozent und am Landesarbeitsgericht sogar 75 Prozent der Berufsrichter eine Nebentätigkeit aus. Vorwiegend handelte es sich um die Leitung von betrieblichen Einigungsstellen. Elf dieser Arbeitsrichter(innen) verdienten in diesem Jahr je zwischen € 25.000,– und € 49.564,– hinzu.
Worin genau liegt Ihre Kritik an solchen Tätigkeiten?
Nebentätigkeiten zweckentfremden richterliche Arbeitskraft, da sie meistens nur in der regulären Arbeitszeit ausgeübt werden können. Sie vertragen sich auch nicht mit der Behauptung der Richter, sie seien mit Arbeit überlastet. Es drängt sich der Verdacht auf, dass sie vorab mit Nebentätigkeiten überlastet sind. Ein Arbeitsrichter, der von einem Unternehmen für die Leitung einer betrieblichen Einigungsstelle ein kräftiges Zubrot erhält, kann nach menschlicher Erfahrung nicht mehr unparteiisch über Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern urteilen. Dies gilt besonders dann, wenn er über eine Kündigungsschutzklage gegen ein Unternehmen zu entscheiden hat, für das er nebenher tätig ist. Ein konkretes Beispiel eines Mitglieds, das einen Mietrechtsstreit als Mieter geführt hat: Der Richter des Amtsgerichts hält in der Kanzlei des Rechtsanwaltes der Gegenpartei Vorträge, was unser Mitglied erst später erfahren hat.
Haben Sie Kontakte zur Bundesregierung und damit die Möglichkeit, über die bestehenden Probleme im Justizbereich an maßgeblicher Stelle zu sprechen?
Ich bin in den letzten Jahren in regelmäßigen Abständen beim Bundesjustizministerium, bei Politikern im Bundestag vorstellig geworden und habe die Einführung des Justizombudsmannes vorgeschlagen und entsprechend begründet und gefordert, dass die richterlichen Nebentätigkeiten, die Interessenkollisionen beinhalten, verboten werden müssten. Bis jetzt sind alle diese berechtigten Anliegen mit Scheinargumenten oder unbegründet abgewiesen worden. Angeblich hätten wir einen funktionierenden Rechtsstaat und deshalb seien die vorgeschlagenen Reformen nicht nötig.
Welche zusätzlichen Reformen neben einer verstärkten Dienstaufsicht über Richter erhoffen Sie sich mittel- und langfristig?
Neben der Forderung, die Dienstaufsicht über Richter auf einen von den Gerichtspräsidenten unabhängigen Justizombudsmann zu übertragen, sind die richterlichen Nebentätigkeiten, die zu Interessenskollisionen führen können, zu verbieten. Nötig wäre auch, dass Richter nur noch auf Zeit ernannt werden, wie dies in der Schweiz der Fall ist. Wer in der Demokratie Macht ausübt und Richter üben Macht aus, der darf oder sollte nur auf Zeit ernannt werden.
Eine weitere nötige Maßnahme wäre, Juristen nicht mehr wie jetzt von der Schulbank auf die Richterbank zu versetzen. Vielmehr sollten sie sich vor der Ernennung zum Richter vorher als Rechtsanwälte, als Juristen in der Verwaltung und in der Wirtschaft und als Rechtsprofessoren bewährt haben. Dies könnte u.a. manche lebensfremde Entscheidung verhindern. Ob die Politik bereit sein wird, in naher Zukunft diese Reformen durchzuführen, wage ich angesichts meiner bisherigen Erfahrungen mit der Politik zu bezweifeln.
Vielleicht, weil sonst auch Forderungen lauter werden, hochdotierte Nebenbeschäftigungen für vielbeschäftigte Politiker künftig ebenso zu unterbinden, wie etwa eine Wiederwahl z.B. nach zwei Legislaturperioden – im Sinne einer Stärkung der Demokratie?
Ich stimme mit Ihrer Auffassung überein. Die Politiker stellen den Missstand der richterlichen Nebentätigkeiten offenbar deshalb nicht ab, weil sie die Auseinandersetzung mit den Richtern scheuen. Vermutlich aber aus einem weiteren, wichtigen Grund: Wenn die Politiker die richterlichen Nebentätigkeiten, die Interessenkollisionen beinhalten, im Interesse der unparteiischen Rechtsprechung untersagen wollten, dann müssten sie selber mit gutem Beispiel vorangehen, also selber auf Nebentätigkeiten verzichten, um diesen Missstand glaubhaft abstellen zu können. Für die Wahl von Richtern auf Zeit gilt ähnliches, obwohl Politiker schon auf Zeit gewählt werden. Tatsache ist, dass ein großer Teil der Politiker seit Jahrzehnten im Bundestag oder in den Landtagen sitzt. Die Wiederwahl auf zwei oder drei Legislaturperioden zu beschränken, wäre im Sinne der Stärkung der Demokratie sinnvoll.
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+++News Republic+++
Echte Rechtsstaatlichkeit kann es immer nur im Zusammenhang mit wirklicher Demokratie geben.
CDU/CSU sowie SPD haben sich schon vor Jahr und Tag die öffentlich-rechtlichen Medien zur zwangsfinanzierten Beute gemacht. Und die sogenannten Privatmedien befinden sich hauptsächlich in der Hand von Springer, Bertelsmann, Burda – also einigen wenigen schwerreichen Familien im Hintergrund.
Diese sowie zwei „Volksparteien“ (keine 2 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung sind dort Mitglied) geben vor, wie unser Land zu denken und zu wählen hat. Demokratie sieht anders aus. Solange das so ist, sehe ich das heutige Deutschland allenfalls als unfreie Fassaden-Demokratie unter US-Besatzung.
Ohne Demokratie kann und wird es auch keine Rechtsstaatlichkeit geben. Die deutsche Justiz heutiger Tage ist allenfalls eingeschränkt rechtsstaatlich, nicht anders als die der ehemaligen DDR.
100prozentige Zustimmung!
„schwerwiegende Mängel“ ????
Seit der „NSU“ und „Gladio“ in München dürfte auch dem letzten denkenden Menschen klar geworden sein, daß dieser deklarierte „Rechtsstaat“ nur pro forma, zum Anschein mal vielleicht (zumindest in der Werbung – in Zeiten ohne Internet) existierte.
Hier über Mängel zu sprechen, wäre, als wenn man bei einem Auto, das aus der Schrottpresse als Würfel rauskommt, den kaputten Blinker oder einen defekten Scheinwerfer moniere.
super Vergleich !!!
…und hier meine eigenen Erfahrungen mit unserem Rechtsstaat….gar gesetzlich gezwungen…als (deswegen mittlerweile Ex-) Polizeibeamter!
http://www.freitag.de/autoren/martin-franz/diktatur-der-angst-und-einschuechterung
http://www.freitag.de/autoren/martin-franz/gesellschaftliche-selbst-hinrichtung
Meine Erfahrungen mit der deutschen Justiz stimmen mit vielem überein, was Herr Trieflinger schildert.
Im Jahre 2001 habe ich ohne jede anwaltliche Hilfe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Am 6. Oktober 2005 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Überlange Verfahrensdauer eines Zivilprozesses vor der Bremer Justiz von damals neunzehn Jahren meine Menschenrechte verletzt hat.
Das von der Bremer Justiz begangene Justizunrecht geht jedoch weit über die bereits als Menschenrechtsverletzung festgestellte überlange Verfahrensdauer von insgesamt mehr als zwanzig Jahren hinaus. Die lange Verfahrensdauer war nur das Mittel zum Zweck, nämlich das Mittel um eine Entrechtung, kalte Enteigung und Entwürdigung gegen mich zu betreiben.
Denn zu einer über zwanzigjährigen Prozessdauer kann es nicht aus Versehen oder gar irrtümlich kommen, sondern nur, wenn die Justiz massive Verletzungen rechtsstaatlicher Grundsätze begangen hat. So haben die Richter mir Jahrezehnte lang das von Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierte rechtliche Gehör verwehrt und ignoriert, was ich im Prozess vorgebracht habe. Die Richter haben versucht mich über Jahre hinweg zu Vergleichen zu drängen, dass ich meinen Miteigentumsanteil an einem geerbten Grundstück aufgeben sollte und dass ich aus der dieses Grundstück verwaltenden Gesellschaft ausscheiden sollte. Ich ließ mich auf solche Vergleiche nicht ein. Daraufhin betrieb die Bremer Justiz eine systematische Entrechtung, kalte Enteignung und gezielte Entwürdigung gegen mich.
Die Details habe ich auf meiner Internet-Seitegesichildert.
Eines der Grundprobleme unserer Gerichtsbarkeit ist, dass eine Strafbarkeit der Richter wegen Rechtsbeugung de facto nicht existiert. Dagegen habe ich eine Petition bei change.org gestartet und freue mich über viele Unterstützer. Hier der
Link zur Petition gegen Rechtsbeugung und für Bürgergerichte
Als Geschädigter des sog. GMG-Gesetzes (Gesetz zur Modernisierung der Krankenkassen aus dem Jahre 2003) und
Streitgenosse nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 SGG komme ich durch die
vielen abschlägigen individuellen Gerichtsurteile zur Bewertung der Kapitallebensversicherung aus Direktversicherungen und die Urteile
des Bundessozialgerichtes und des abgelehnten Bundesverfassungs
gerichtsurteil 1 BvR 1660/08, dass wir nicht in einem Rechtsstaat
leben. Sie kennen diese Story sicherlich zur Genüge, so dass ich
alles in Kürze anspreche. Meine Hoffnung ist, dass man durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hier etwas bewirken
könnte, nur diese Institution ist ebenfalls darauf aus Formfehler
bei Petitionen oder Klagen zu finden und sich nicht ins Fettnäppchen zu begehen den Hauptfinanzier der EU zu bemängeln. Tolle Aussichten.
Herzliche Grüße von Günther Gutwill, Göttnerstraße 56, 84424 Isen,Tel. 08083/8193, email wie genannt.
Über 3000 Beiträge gibt es inzwischen über die Justizmafia etc.
Gerade erst habe ich das 12. und 13. Strafverfahren der STA Essen gegen mich gewonnen. Damit steht es 13:0 für mich. Es ist schon erstaunlich, wie sehr eine angeblich überlastete Justiz immer wieder gegen kritische Bürger vorgeht.
Ja, eine Richterwahl auf Zeit, durch das Volk, ist dringend geboten, um gravierende Verbesserung in der Justiz zu erreichen. Aber es sind weitere Maßnahmen erforderlich.
Mängel in unserem Rechtsstaat
Was mir zu hoch ist, wie kann ein Bundesverfassungsgericht entscheiden z.B. : über die Versteuerung der Renten.
Sie sind involviert und meiner Meinung nach Befangen, da selbst Staatsdiener und Beamte. Gleichstellung gleich Null….Rentner / Beamte. Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klagen ja nicht einmal ab, dann könnte man ja an den EU-Gerichtshof gehen. Da das BVG aber involviert und auch befangen sein kann müsste man das doch umgehen können.
Selbst wenn der Tatbestand der Rechtsbeugung genau so in der Praxis existiert wie er sein sollte, dann schätze ich werden die Staatsanwaltskollegen Strafanzeigen noch mehr wegbügeln.
Der BGH hat in seiner letzten Entscheidung im Grunde sinngemäss entschieden, dass für eine Strafbarkeit die gleichen Massstäbe gelten wie bei anderen Straftatbeständen.
Das wird aber natürlich ignoriert wie man auch in diesem Fall feststellen kann:
http://blog.justizfreund.de/?p=6320
Es ist sehr beliebt auf die geltend gemachten Gründe, Rechtsnachweise, Beweismittel und Tatsachen gar nicht einzugehen und die Sache einfach wegzubügeln. Ein anderer Trick ist in der abweisenden Entscheidung selbst einen Tatbestand zu beschreiben beim dem keine Rechtsbeugung erkennbar ist was auch noch mit Rechtsnachweisen ausführlich nachgewiesen wird, der aber auch gar nichts mit der Rechtsbeugung zu tun hat aufgrund derer man eine Strafanzeige getätigt hat.
Richter dürfen auch als Zeuge vor Gericht lügen:
http://blog.justizfreund.de/?p=6067
Die Staatsanwaltschaft sieht es aufgrund eines Rechtsbeugungsprivilegs und einer Sperrwirkung für Straftatbestände als ihre Aufgabe an, an Bürgern auch unerlaubte (kriminelle) Handlungen vorzunehmen:
http://blog.justizfreund.de/?p=20
Selbst wenn man das Verfahren dann mit einen ungeheuerlichen Aufwand und Kosten gewonnen hat, dann gibts die Kosten gar nicht ersetzt, denn die Ersatzpflicht dient dazu hochelitäre juristische Hochnasen zu privilegieren:
http://blog.justizfreund.de/?p=5107
Ob man Kosten ersetzt bekommt hängt also nicht von fachlichen Qualität der Arbeit ab, sondern allein davon ob man hochelitäre juristische Hochnase ist.
Alles das sieht keiner der beteiligten Staatsjuristen auch nur als im gerinsten zu beanstanden an, sondern als vollkommen normales korrektes vorgehen, weil es der Durchsetzung von manchen gewünschter willkürlicher Macht zu deren Vorteil darstellt.
Nun kann sich sicherlich ungefähr so jeder vorstellen wie es da zugeht je nachdem wer bevorzugt werden soll und gegen wen vorgegangen werden muss.
Es sitzen zu jeder Zeit etwa 4000 Menschen in Deutschland unschuldig im Gefängnis.
Weniger bekannte Schauprozesse, die zwar in den Medien und teils auch im Fernsehen bekannt gemacht wurden aber auch wegen den unbekannten Personen keine so grosse Schau hatten was eigentlich viel erforderlicher wäre:
Der Fall Gill über den Norbert Blühm in seinem Buch berichtet.
Dann hatten wir noch den Fall des Opa-Mordes Marquardt, der immer noch inhaftiert ist und den man aller vorausicht nach im Gefängnis sterben lassen wird.
Manfred Gentitzki:
http://www.kanzlei-schoen.de/rechtsstaat/ein-falsches-lebenslaenglich
3Sat 37 Grad: https://www.youtube.com/watch?v=jvPCIBl02og
Prof. Mostafa Bayyoud in U-Haft in JVA-Essen
Mit gelegentlicher Demo vor der Haftanstalt. Ob er es überlebt ist derzeit fraglich.
https://beamtendumm.wordpress.com
Die Flucht des Solarkritikers Rainer Hoffmann von der deutschen Justiz ins Ausland.
http://solarresearch.org/wp
Den Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der beim Einwurf eines Briefs beim Bundesverfassungsgericht von 2 Polizisten überwältigt und in Handschellen gelegt worden ist.
Ulvi Kulac wird vorerst nicht entlassen, BR Oberfranken, 31.10.2014 Der im Mordfall Peggy freigesprochene Ulvi Kulac wird in diesem Jahr nicht mehr aus der geschlossenen Psychiatrie in Bayreuth entlassen.
Richter mit neuronalen Fehlschaltungen:
http://www.n-tv.de/panorama/Warum-Richter-irren-article12813191.html
BGH bestätigt Haftstrafe für Lehrerin Heidi K., spiegel online Panorama, 23.10.2014 im Fall des Jahrelang unschuldig Inhaftierten und mittlerweile verstorbenen Horst Arnold.
n-tv 11.04.2015
http://www.n-tv.de/leute/buecher/Wenn-der-Richter-sich-irrt-article12787221.html
Der 45 jährige aus Hamm, der jahrelang unschuldig im Gefängnis sass mit nun nicht mehr vorhandenem Beitrag im Fernsehen im Morgenmagazin:
http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/nrwkompakt28056.html
Der Amerikaner, der 25 Jahre unschuldig im Gefängnis sass:
http://www.bild.de/news/ausland/freispruch/amerikaner-sass-25-unschuldig-im-knast-35436362.bild.html
Den freigesprochenen Thomas Ewers:
http://www.stern.de/tv/sterntv/sieben-jahre-in-haft-wie-eine-luege-thomas-ewers-ins-gefaengnis-brachte-2108113.html
und die anderen:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Verleumdet-und-verurteilt-unschuldig-im-Gefaengnis,falschanschuldigung101.html
Die Entschädigung für den ehemals unschuldig Inhaftierten Harry Wörtz:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/harry-woerz-justizopfer-erhaelt-entschaedigung-a-965084.html
Die Entschädigung eines wegen Mordes 5 Tage unschuldig Inhaftierten:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/entschaedigung-fuer-justizopfer-fuenf-tage-unschuldig-haft-1.1672557
Und den wegen des Ergebnisses in einem Schauprozess zu verurteilende Grundrechte-Report:
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: “… dass es im Kernbereich des Grundrechtsschutzes in Deutschland schlecht aussieht”, 2014
Staranwalt Rolf Bossi erhebt schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz. Selbstherrlichkeit von Richtern, Willkür und skandalöse Fehlurteile höhlen den deutschen Rechtsstaat aus. Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle entzieht.
http://blog.justizfreund.de/?page_id=74
und wie Beamtendumm schon erklärte ist die Zeit, die Staatsjuristen aufwenden um kritische Bürger auch völlig grundlos und mit richtigem auch erfundenem Schwachsinn zu verfolgen sehr gross und dann auch noch wegen Worte, wegen Gefühlsbeeinträchtigungen.
Man kann immer nur hoffen, dass die dann keinen Richter finden, der die auch noch unterstützt. In Coburg und Bamberg ist das allerdings so.
Dort halten sich auch alle Entscheidungen, die ich bisher erhalten habe etwa auf dem Niveau auf wie die von der Rechtspflegerin:
http://blog.justizfreund.de/?p=5595
(Man kann aber auch im Internet nachlesen, dass entsprechende Reisekostenanträge von sozialschwachen Bürgern gerne weggebügelt werden, weil gerade diese Menschen sich am schlechtesten wehren können).
Wenn man eine solche Entscheidung „Schwachsinn“ oder „Rechtsbeugung“ nennt, dann wird man dort wegen Beleidigung verfolgt und vollkommen selbstverständlich auch verurteilt und zwar mit einem Strafverfahren was als solches schon wieder gegen das Willkürverbot verstösst und lügenden Richtern.
Das ganze Gericht incl. der Staatsanwaltschaft ist bisher das was eine selbstverständliche Inkompetenz und die Willkür anbelangt eine Krönung.
Ich bin Mitglied im Verein gegen Rechtmissbrauch und was hier geschildert worden ist, berührt nur die Oberfläche unglaublicher krimineller Handlungen von höchsten Staats- und Justizbeamten.
Jeder Bürger und der bei Straftaten wegschaut, kann gemäß §13 StGB belangt werden. Unsere Beamten wollen oder kennen nicht den §61 Abs. 4 BBG. Die Bundesregierung beruft sich auf das Gewaltenteilungsrecht. Unser Bundesverfassungsgericht kann gemäß §93b mit §93a BVerfGG eine Beschwerde ohne Begründung ablehnen. Das Gleiche gilt für den nachfolgenden EGMR in Straßburg. Nimmt man nun eine vorliegende Straftat wie u.a. zwei Strafvereitelungen der Steuerhinterziehung in Höhe von € 200 – 500.000 EUR und wie geschehen zu Vorlage (Aktz. 2 BvR 2156/09, so wäre mit dem vorliegenden Beschluss des BVerfG Steuerhinterziehung in dieser Höhe nicht strafbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Aktz. 2 BvR 2231/09 sogar eine Beschwerde abgelehnt und in der die Feststellung der Wahrheit im Gerichtssaal nicht zwingend erforderlich ist §93b mit §93a BVerfGG) Der Grund, Finanzrichter in Hannover hatten zur Vertuschung einer Steuerhinterziehung und die der Generalstaatsanwalt in Celle zu verantworten hatte, absichtlich das Verhandlungsprotokoll zur Rechtsbeugung verfälscht. Ich könnte hier als ehemaliger politischer Häftling der Ex DDR des Jahres 1977 noch mehr derartige verbrecherische Verfehlungen von 1997 bis 2014 aufzählen, dazu hat Dr. Nobert Blüm einige Unterlagen zur Kenntnis bekommen. Schaun wir mal wie es weitergeht im sogenannten Demokratischen Rechtsstaat.
ich schließe mich den Vorschreibern an, es gibt tatsächlich Mängel in der deutschen Justiz, vor allem in Bayern. Doch ein jeder wird am Tag X seine gerechte Strafe bekommen.
Andreas
17.02.2017
Ich verfolge die Kommentare sehr genau und muss feststellen, das in unserem Rechtsstaat einiges im Argen liegt. Es ist sonst nicht zu erklären wie es zu einer Verurteilung eines Erfahrenen Handwerksmeister kommen kann, obwohl der Amtsrichter hätte erkennen müssen, das die „Zeugenaussagen“ falsch sind und nicht der Wahrheit entsprechend sind, nur weil die Klägerin eine Rechtsanwältin ist.
Rechtsbeugung ist auch das zerstören von gesellschaftlicher Freiheit. Wir schauen alle zu! Wie unsere freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird und die Politik dafür die Rahmenbedingung schafft. Kein wunder das immer mehr davon abstand nehmen CDU, CSU, SPD, FDP, Die Grünen zu wählen. Der Aufstieg der AfD ist das Zeichen dafür das wir schon lange nicht mehr in einem Rechtstaat leben.
Wie perfide die Justiz sein kann Sie man auch hier. [Link aus Haftungsgründen entfernt]
Die Obersten Richter Deutschlands appellieren inzw. in Facebook an ihren Ehrenkodex . 1156 NJVV 16/2017 Dr. Rolf Lamprecht .